Tochter kotet ins Klassenzimmer! Kann man ein 9 jähriges Kind irgendwie von der Schulpflicht befreien und einfach zuhause lassen?
Die 9 Jahre alte Tochter meiner Nachbarin konnte wegen psychischen Verhaltensstörungen erst mit 8 eingeschult werden. Geht jetzt in die 1. Klasse. Seit ihrer Einschulung gibt es nur Probleme. Mitten im Unterricht zieht sie sich einfach die Windeln aus und kotet dann ins Klassenzimmer.
Meine Nachbarin muss ihre Tochter immer wieder vom Unterricht abholen. Sie hat auch schon versucht, ihre Tochter immer wieder krankschreiben zu lassen, was aber nicht dauerhaft geht (Arzt macht jetzt nicht mehr mit).
Von og. Problem abgesehen, kann die Tochter auch nicht still sitzen. Entfernt sich immer wieder aus dem Klassenzimmer oder rennt davon und paar mal konnten die Lehrer sie nicht mehr einfangen, ist dann einfach von der Schule weg und war paar Stunden verschwunden.
Die Lehrer sind völlig überfordert.
Kann man ein Kind von der Schulpflicht befreien lassen? Was wäre denn eurer Meinung nach die richtige Lösung?
5 Antworten
Man kann nich einfach so von der Schulpflicht befreien. Das Kind muss bzw. Sollte in professionelle psych. Behandlung/betreuung, und ggf sollte man über einen Schulwechsel an dafür angedachte Einrichtungen denken.
Wenn überhaupt, muss professionell eine schulunfähigkeit erkannt werden durch entsprechende atteste und Gutachten.
das kind gehört in psychologische behandlung und sollte eventuell in eine einrichtigung für psychisch kranke kinder kommen.
höre doch auf
es gibt auch Schulen wo nur Kinder mit Einschätzung sind da sind die Lehrer auch ausgebildet das Kind gehört nicht in eine Einrichtung
Wenn der Unterrichtsbesuch an einer Regelschule nicht möglich ist, dann muss sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt werden. Dazu sind neben den Lehrern auch Schulpsychologen, Ärzte und Therapeuten gefragt. Aufgrund deren Expertise und Gutachten kann dann eine sonderpädagogische Hilfsmaßnahme angeordnet werden, z.B. Lernbegleiter oder Beschulung in einer Sonderpädagogischen Einrichtung.
Das sind immer Einzelfallentscheidungen und die Hilfe muss auf die Schwierigkeiten des Kindes angepasst werden.
Die Lösung wäre eine Begleitung für den Schulunterricht. Das kenne ich vom geistig behinderten kleinen Bruder einer Freundin von mir.
Deine Nachbarin sollte sich am besten beim Jugendamt danach erkundigen... anstatt das Kind krankschreiben zu lassen, wenn es nicht krank ist.
Abgesehen davon dass es auch etwas komisch wirkt, dass sie aufgrund einer psychischen Verhaltensstörung erst so spät eingeschult wurde, statt sie annährend termingerecht einzuschulen und ihr entsprechende therapeutische Begleitung zur Seite zu stellen.
Wieso zieht sie sich denn ihre Windel aus deswegen trägt sie sie doch damit soetwas nicht passiert.
Es gibt auch Gummihöschen mit einem Schloss da kann sie Ihre Windeln nicht mehr ausziehen, klingt komisch aber einen Versuch wäre es doch wert oder.
Macht sie das denn zu Hause auch. mal und wer wechselt ihr denn Ihre Windeln in der Schule und zu Hause ,einfach mal mit Ihr darüber sprechen das sie das nicht mehr macht.
Das ist ja nur zu Ihrem Besten, ist ja nichts schlimmes wenn sie noch Windeln braucht es gibt t schlimmere Krankheiten.