Tierkrankenversicherung gewechselt . Muss ich dem neuen einen Schaden melden?

2 Antworten

Die meisten Versicherungen zahlen erst nach einer Wartezeit von mindestens einem Monat.

Meine Versicherung verlangt außerdem eine Schweigepflichtsentbindung für den TA.

Soll heißen, die Versicherung setzt sich in Schadensfall in Verbindung mit dem TA und fragt nach, seit wann genau die Krankheit besteht.

Sollte es sich heraus stellen, dass der Hund vor Versicherungsabschluss bereits in Behandlung war oder dass die gleiche Erkrankung in der Vergangenheit schon mal aufgetreten ist, und Du hast es nicht angegeben, werden die Kosten nicht übernommen.

Bis 01.12 ist auf jeden Fall die alte Versicherung noch zuständig.

Nabil889 
Fragesteller
 13.11.2023, 22:38

Also muss ich der neuen nichts melden weil die alte noch zuständig ist und die neue erst zum 01.12 greift? Bin echt verwirrt.

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Muss ich der neuen nun bescheid sagen oder bekommen die das automatisch mit?
  1. Ja.
  2. Nein!
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ich bin Versicherungsmakler
Nabil889 
Fragesteller
 13.11.2023, 22:36

Was meinst du mit 1 und 2? Melden ja sonst bekommen sie es nicht mit? Wozu melden, wenn meine alte noch lauft und die neue erst zum 01.12 besteht?

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wattdennnu2  14.11.2023, 09:02
@Nabil889

Bescheid sagen = ja. Automatisch mitbekommen = Nein. (Wie sollte DAS gehen?)

Du begehst einen Obliegenheitsverletzung, wenn du es nicht meldest. Nach deinem Wortlaut ist es ja harmlos.

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