Telefonisches Abo widerrufen?
Hallo ich habe dummerweise an einen Gewinnspiel teilgenommen das vermutlich Fake war. Heute bekam ich einen Anonymen Anruf und mir wurde gesagt ich hätte gewonnen. Ich weiß alles dumm von mir. Nun wollten die Leute am Telefon das ich ein Abo abschließe das monatlich 40€ kostet, da ich ja im gewinn wäre vom Gewinn 81000€ habe ich zugestimmt und meine Bankdaten gegeben ich weiß auch echt dumm. Nach dem Anruf was dann auch schon zu spät war hatte ich das Gefühl es war Fake und habe bei der offiziellen Seite angerufen und die Seite meinte das sie keine Gewinnspiele machen. Jetzt habe ich Angst dass mir Monatlich 40€ abgezogen werden und ich es nicht wiederufen kann da die Nummer mit der ich das Abo abgeschlossen habe Anonym war. Was soll ich tun ? Ist es möglich dass Abo zu wieder rufen?
7 Antworten
Widerruf eines am Telefon oder im Internet abgeschlossenen Vertrags
Ein Widerruf des Gewinnspielvertrags ist bei telefonisch oder online abgeschlossenen Gewinnspielverträgen sehr einfach möglich. Die Widerrufsfrist beträgt zwei Wochen. Diese Frist beginnt, sobald Sie eine deutlich gestaltete Widerrufsbelehrung erhalten haben. Geht Ihnen eine derartige Widerrufsbelehrung nicht zu, so haben Sie sogar ein Widerrufsrecht von einem Jahr und 14 Tagen. Sie können Ihre Teilnahme an dem Gewinnspiel oder Lotteriespiel dann auch noch nach vielen Monaten widerrufen. Ein Widerruf beendet den Vertrag von Anfang an. Sie werden so gestellt, als ob Sie den Vertrag nie geschlossen hätten.
https://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/gewinnspielvertrag/
Wenn der "Anbieter" keine Widerrufsmöglichkeit gibt, dann einfach nicht zahlen (also Einzug zurückweisen). Und mit den Daten des Einzugs ab zur Polizei. Anzeige erstatten und Strafantrag stellen. Der Bank mitteilen, dass Einzüge von diesem "Gläubiger" grundsätzlich zurückgewiesen werden sollen.
Wenn das nicht das Unternehmen war, als das es sich ausgegeben hat, sondern ein unbekannter Dritter, sehe ich da keinerlei Risiko.
Du kannst die Abbuchungen ohne Angabe von Gründen binnen sechs Wochen widerrufen.
Zumindest kannst Du die Einzugsermächtigung bei der Bank widerrufen.
Hast du denn eine Widerrufsbelehrung erhalten? Kontrolliere unbedingt auch den Email-SPAM-Ordner!
Erst ab Erhalt läuft die Widerrufsfrist!
Sollte ohne Belehrung abgebucht werden, dann über deine Bank rückbelasten lassen! Und wegen Betrugs anzeigen, die Bande! Ohne vorherige Widerrufsbelehrung ist der vertrag nämlich noch nicht fix!
Die Widerrufsbelehrung ist aber Pflicht! Ohne diese ist kein Vertrag zustande gekommen!
Nich ganz. Ohne die Belehrung verlängert sich die Widerrufspflicht um ein Jahr.
Hat man keine Möglichkeit, den "Vertragspartner" zu erreichen, so gibt es den Widerruf durch eigenes Handeln. Der beinhaltet die Zurückweisung sämtlicher Einzüge und die Anzeige bei der Polizei. Gibt wohl kein Gericht, welches dies nicht als aktiven Widerspruch wertet.
Da musst du zu einen Anwalt gehen. I.d.R. gilt laut heutigen Recht ohne Unterschirift kein Vertrag mehr.
Da du am Telefon nicht unterschreiben kannst, ist das rechtlich nicht in Ordnung.
Aber hier bitte auch einen Anwalt aufsuchen.
Wenn du den Vertrag (den musst du bekommen) hast, nichts zahlen und sofort zum Anwalt.
Da musst du zu einen Anwalt gehen. I.d.R. gilt laut heutigen Recht ohne Unterschirift kein Vertrag mehr.
Falsch.
Da du am Telefon nicht unterschreiben kannst, ist das rechtlich nicht in Ordnung.
Schlußfolgerung aus falscher Annahme.
Aber hier bitte auch einen Anwalt aufsuchen.
Polizei, nicht Anwalt.
Wenn du den Vertrag (den musst du bekommen) hast, nichts zahlen und sofort zum Anwalt.
Nö. Anzeige, Strafantrag und der Bank mitteilen, dass alles, was dieser "Gläubiger" einzieht, zurückgewiesen werden soll.
Ich denke, dass ihm ein Anwalt da wesentlich besser beraten kann. Denn der kennt die Gesetze genauer. Ich weis, dass es da rechtlich gesehen Möglichkeiten gibt, welche den Vertrag ungültig machen. Weis aber nciht mehr so genau welche das waren. Deshalb sagte ich ja Anwalt.
Die Polizei macht da eher wenig.
Was er noch machen kann, die Telefonnummer melden.
Klar war es nicht schlau von ihm dem Vertrag zu zustimmen.
Aber wenn man weis, wie diese Betrüger vorgehen, dann weis man auch wie die manipulieren.
Ich lege eigentlich immer gleich auf, wenn sowas kommt. Schreibe die Nummer auf und melde diese.
Der Anwalt ist rausgeschmissenes Geld. Der will bezahlt werden. Und solange die Gegenseite anonym ist, bleibt man auf diesen Kosten sitzen.
Sobald ein Einzugsversuch erfolgt, ist die Gegenseite nicht mehr anonym. Und da kann die Polizei sehr viel machen. Macht sie auch. Schließlich geht es bei sowas um organisierte Kriminalität.
Es geht erstmal um ihm. Er soll den Leuten kein Geld in den Rachen schmeißen. Die Gegenseite muss ihm einen Vertrag aushändigen. Und den nimmt er dann zum Anwalt mit.
Die erste Abbchung darf nur erfolgen, wenn er einen Vertrag in der Hand hat-
Es geht erstmal um ihm. Er soll den Leuten kein Geld in den Rachen schmeißen.
Einzug zurückweisen.
Die Gegenseite muss ihm einen Vertrag aushändigen.
NEIN! Wie oft noch? Verträge müssen NICHT schriftlich sein. Da ist NICHTS mit aushändigen. Es gibt nur wenige Verträge, die die Schriftform verlangen.
Es gibt Verträge, die gesetzlich der Schriftform bedürfen. Solche Verträge fallen NICHT darunter.
Du machst also beim Bäcker einen schriftlichen Vertrag?
Mach' Dich einfach erst einmal kundig, was ein Vertrag ist und welche Verträge der Schriftform bedürfen.
Offensichtlich hat hier jemand nicht verstanden, dass Verträge auch telefonisch geschlossen werden können.
Man muss den Vertrag irgendwie einsehen können. Falls es dir noch nie aufgefallen ist. (wsl nicht sonst würdest keinen Unsinn reden), bekommst du bei jedem abgeschlossenen Vertrag diesem mindestens per email zugesandt. Wenn das nicht erfolgt, muss er das Geld nicht zahlen.
Lies einfach mal unter dem Link nach.
Der Vertrag muss NICHT schriftlich sein. Der Verkäufer trägt die Beweislast. Das ist dann aber sein Problem, der Käufer weist einfach sämtliche Einzüge zurück.
Nochmal: Was denkst du warum man für jedem Einkauf (online) und jdem Verttragsabschluss online oder telefonisch 1. remail angeben muss und 2. dann eine email bekommt? In der Email ist ein Vetrag und AGBS. Diese sind mit ner weile Pflicht. Sonst gilt der Vertrag nicht. Und er kann zumindest das Geld zurück schicken.
Einfach mal den Link lesen und nicht gefühltes Wissen hier schreiben.
Kennst Du den Unterschied zwischen einem Telekommunikationsvertrag (Schriftform gesetzlich vorgeschrieben) und einem Abovertrag (Schriftform nicht gesetzlich vorgeschrieben)? Um welche Vertragsart handelt es sich hier?
a) ein Abovertrag
b) ein Abovertrag
c) ein Abovertrag
a, b oder c?
Das ganze lief telefonisch. Da kommt keine Mail.