Teilzeitstudium (berufsbegleitendes Master Studium) und Bürgergeld?

2 Antworten

Voraussetzungen für Bürgergeld beim Teilzeitstudium:

  • Erwerbsfähigkeit: Du musst dem Arbeitsmarkt weiterhin zur Verfügung stehen und mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten können. Ein Teilzeitstudium, das 20 Stunden pro Woche nicht überschreitet, gilt in der Regel als vereinbar mit der Erwerbsfähigkeit.
  • Hilfebedürftigkeit: Dein Einkommen und Vermögen darf nicht ausreichen, um deinen Lebensunterhalt zu decken.
  • Kein Ausschluss durch andere Leistungen: Es dürfen keine anderen vorrangigen Leistungen (außer BAföG, da dies ja gerade nicht greift) den Anspruch ausschließen.
3. Anrechnung von Einkommen

Wenn du neben dem berufsbegleitenden Master-Studium arbeitest (was ja bei einem berufsbegleitenden Studium oft der Fall ist), wird dein Einkommen auf das Bürgergeld angerechnet. Es gibt jedoch Freibeträge, die dir mehr Netto vom Brutto belassen:

Mit einem Teilzeitstudium und einer Bescheinigung der Ablehnung vom Bafög-Amt hättest du Anspruch auf Bürgergeld. Man wird dich aber dennoch dazu drängen, arbeiten zu gehen. Ein guter Kompromiss ist es, so wenig zu arbeiten, dass du das Mindesteinkommen für Wohngeld bekommst.