Teilzeitstudium (berufsbegleitendes Master Studium) und Bürgergeld?
Ich beziehe Bürgergeld und spiele mit den Gedanken ein Berufsbegleitenden Master zu machen. Master wird auf der Hochschulseite ausdrücklich als Berufsbegleitend beworben. D.h man kann selber Entscheiden wieviele Klausuren man schreibt.
Allerdings habe ich Angst, dass die vom Jobcenter mein Bürgergeld einstellen würden.
Meine Chancen auf einen Job sind aktuell gering. Den ich bin seit einem Jahr arbeitslos . Mit dem Master wären meine Berufschancen viel besser.
Würde ich meinen Bürgergeldanspruch verlieren?
Direkt beim Jobcenter möchte ich nicht fragen, da diese dann Vermutungen haben könnten und viele Dokumente haben wollen würden wie in früheren Fällen bei mir. (Kurz gesagt Schikane)
2 Antworten
Voraussetzungen für Bürgergeld beim Teilzeitstudium:
- Erwerbsfähigkeit: Du musst dem Arbeitsmarkt weiterhin zur Verfügung stehen und mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten können. Ein Teilzeitstudium, das 20 Stunden pro Woche nicht überschreitet, gilt in der Regel als vereinbar mit der Erwerbsfähigkeit.
- Hilfebedürftigkeit: Dein Einkommen und Vermögen darf nicht ausreichen, um deinen Lebensunterhalt zu decken.
- Kein Ausschluss durch andere Leistungen: Es dürfen keine anderen vorrangigen Leistungen (außer BAföG, da dies ja gerade nicht greift) den Anspruch ausschließen.
Wenn du neben dem berufsbegleitenden Master-Studium arbeitest (was ja bei einem berufsbegleitenden Studium oft der Fall ist), wird dein Einkommen auf das Bürgergeld angerechnet. Es gibt jedoch Freibeträge, die dir mehr Netto vom Brutto belassen:
Mit einem Teilzeitstudium und einer Bescheinigung der Ablehnung vom Bafög-Amt hättest du Anspruch auf Bürgergeld. Man wird dich aber dennoch dazu drängen, arbeiten zu gehen. Ein guter Kompromiss ist es, so wenig zu arbeiten, dass du das Mindesteinkommen für Wohngeld bekommst.