Taufpate tritt aus Kirche aus?
Hi! ich hab einen Bekannten, der als Taufpate für seinen Neffen vorgesehen ist. Jetzt hat er aber schon einige Male erwähnt dass er von der kath Kirche austreten möchte aufgrund der vielen missbrauchsfälle. Ausgetreten ist er aber bislang noch nicht, weil er das Patenamt auch gerne übernehmen möchte…
meine Frage: angenommen er wird Taufpate und tritt später trotzdem aus der Kirche aus, wird ihm dann die Patenschaft entzogen- bzw müsste dann ein Katholik als Ersatz eingetragen werden??
8 Antworten
Nein, er bleibt Pate. Das wird von der Kirche nicht kommentiert. Zivilrechtliche Auswirkungen hat der Zustand, ein Pate zu sein ja schon seit Jahrzehnten nicht mehr, es geht um ein rein privates Verhältnis.
Ein Pate verspricht bei der Taufe dem Kind Religion nahezubringen, das kann er auch als konfessionsloser Christ tun, wenn sich die Eltern des Kindes nicht an seinem Kirchenaustritt stören.
Wichtiger wäre, dass er seiner Pflicht nachkommt, nämlich für eine christliche Erziehung des Kindes zu sorgen.
die christliche Erziehung des Patenkindes fördern.
das Patenkind an wichtigen Stationen seines Glaubenslebens begleiten.
für das Taufkind beten.
eine moralische Stütze für die Eltern sein.
die Eltern in Erziehungsfragen unterstützen.
ein wichtiger Ansprechpartner für ihr Patenkind sein.
Dazu gehört, sein Patenkind bei wichtigen religiösen Festen wie der Kommunion, Konfirmation oder Firmung zu begleiten.
Natürlich endet das Patenamt danach nicht. Es sollte vielmehr eine lebenslange, besondere Verbindung zwischen Patentante/ Patenonkel und Täufling sein. Auch für die Eltern können die Taufpaten zudem eine moralische Stütze sein und sie in Erziehungsfragen unterstützen.
Bei mir war es genauso da meine Taufpatin und mein Firmpate keinen Dunst von christlicher Lebensweise hatten.
Er ist nach wie vor Christ- glaubt an Gott- betet ab u zu und glaubt an das Gute im Menschen- er braucht nur nicht den „Verein“ Kirche dazu um als Christ angesehen zu werden. Denn die Kirche kommt ihrer Pflicht ja selbst nicht nach- Siehe sexuelle Übergriffe auf Schutzbefohlenen.. das ist der Widerspruch..
Es ist egal ob da ausgetreten wird oder nicht. Die Patenschaft ist eh nur obligatorisch. Sollte was passieren kommt das Kind nicht zwanglsläufig zum kirchlichen Paten, sondern zu den Leuten aus der Familie, welche laut Jugendamt als am Fähigsten für die Kindererziehung gesehen werden.
Das Patenamt ruht nach dem Kirchenaustritt.
Das wird nicht ungültig.
Da das Patenamt nichts rechtlich Bindendes ist, passiert da gar nichts.
Muss man gar nicht. Hat meine Tante nicht mit mir gemacht und ich mache das mit meinem Patenkind auch nicht.