Tadel geben?

3 Antworten

Nein, du kannst es ganz einfach mit §185 StGB, Art. 1 & 2 GG und Art. 3 EMRK widerlegen.

Du hast ein Grundrecht auf den Toilettengang, egal weshalb.

Wenn deine Lehrerin es verbietet macht sie sich unter Umständen strafbar.

5 Paragraphen des Strafgesetzbuches treten unter Umständen in Kraft.

§185 StGB Beleidigung, da sie dir mit Verwehren des Toilettengangs deine Ehre verletzt.

§340 StGB Körperverletzung im Amt, da Einhalten des Bedürfnisses auch zu körperlichen Problemen führen kann.

§225 StGB Misshandlung Schutzbefohlener

§171 Verletzung der Führsorge- und Erziehungpflicht

und §240 Nötigung

antiaes  23.11.2023, 01:15

TOP :) So eine Erziehungstussi hatten wir auch 'mal... Die wollen wohl nur sinnlos Macht ausüben...

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Nein, das sind ganz natürliche Vorgänge, die jeder einsehen wird.

Du wirst keinen Tadel bekommen, ist meine Überzeugung.