Siehe Text?
Hallo zusammen,
heute in der 4. Stunde hatten wir Deutsch und ich musste dringend auf die Toilette, weil ich meine Periode habe. Normalerweise habe ich "Toilettenverbot", weil ich zuletzt ohne Zettel auf der Toilette war und das Verbot gilt noch bis Freitag. Unter normalen Umständen könnte ich das aushalten, aber mit meiner Periode ging es einfach nicht. Ich habe mit dem Lehrer diskutiert, aber es hat nichts gebracht. Schließlich bin ich einfach aufgestanden und ohne Erlaubnis auf die Toilette gegangen, weil es mir unangenehm war, mitten in der Klasse über dieses Thema zu sprechen.
In der 5. Stunde wurde ich vom Schulleiter rausgerufen und musste eine Stunde lang mit ihm darüber sprechen. Er hat mir erklärt, dass ich als Konsequenz einen Anruf an meine Eltern bekomme, eine Stunde nacharbeiten muss und einen Entschuldigungsbrief schreiben soll. Ich verstehe nicht, wofür ich mich entschuldigen soll. Dafür, dass ich auf die Toilette gegangen bin? Ich habe den Unterricht für maximal zwei Minuten unterbrochen. Findet ihr diese Konsequenz gerecht?
12 Antworten
Meine persönliche Meinung ist, dass Du in diesem Fall zur Toilette gehen darfst, wenn Du merkst, dass das Blut läuft, es kann nicht sein, das vor versammelter Klasse anzusprechen, das ist sehr erniedrigend.
Alles Gute für dich.
Ich hab das hier gefunden.
Der Toilettenbesuch während des Unterrichts ist ein heikles Thema. Lehrer können sich durch die Unruhe in der Klasse gestört fühlen und nicht immer haben einige Schüler ein dringendes Bedürfnis, wenn sie zur Toilette eilen. Aber dürfen Lehrer den Gang zum stillen Örtchen auf die Pausen beschränken?
Antwort:Treten während des Unterrichts immer wieder Schüler aus, kann das Lehrer und Schüler erheblich stören. Und mancher Schüler mag einen längeren Toilettenbesuch auch als willkommene Pause vom Schulstoff nutzen. Immer mal wieder kommt es vor, dass Lehrer als Reaktion ein Toilettenverbot während des Unterrichts aussprechen. Ein Stück weit kann dies verständlich sein. Rechtlich ist die Situation aber alles andere als eine Bagatelle.
Dringendes BedürfnisVerbietet ein Lehrer seinen Schülern den Gang zum stillen Örtchen, kann er sich unter Umständen sogar strafbar machen. Gerade Kinder können das Toilettenbedürfnis häufig nicht steuern. Langes Verkneifen kann im Extremfall zu körperlichen Beschwerden führen. Jedenfalls ist es für ein Kind überaus demütigend, wenn es nicht mehr aufhalten kann und mitten in der Klasse etwas in die Hose geht.
Gesetzliche GrundlageDas Recht auf einen Toilettenbesuch ist gesetzlich zwar nicht ausdrücklich verankert, allerdings ergibt sich dieses aus der Fürsorgepflicht des Lehrers und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Schülers. Auch die grundrechtlich garantierte körperliche Unversehrtheit spielt eine wichtige Rolle.
Unter Umständen strafbarVerschiedene Straftatbestände kann ein Lehrer durch ein Toilettenverbot verwirklichen. In Betracht kommt die Misshandlung Schutzbefohlener, Körperverletzung im Amt, Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht. Auch Nötigung und Beleidigung könnte der Staatsanwalt in seine Prüfung mit aufnehmen. Es handelt sich keineswegs um Kavaliersdelikte. Lehrern droht daneben auch immer ein Disziplinarverfahren.
Regeln erlaubtDurchaus zulässig ist es, dass Schulen klare Regeln für den Gang zur Toilette aufstellen und diesen zum Beispiel auf die Pausen beschränken. Allerdings müssen diese Regeln auch immer Ausnahmen dulden und beispielsweise die Toilettennutzung im Notfall erlauben. Auch bei gesundheitlichen Problemen wie einer Magen-Darm-Erkrankung darf einem betroffenen Schüler nicht das rettende Austreten verwehrt werden.
Persönlichkeitsrecht achtenSinnvoll ist es, mit den Schülern die Regeln zu besprechen und diese zu ermutigen, den Lehrer auch außerhalb der Klasse zum Beispiel auf gesundheitliche Probleme anzusprechen. Auf keinen Fall sollte die Lehrkraft das Bedürfnis des Schülers vor der versammelten Klasse diskutieren und den betroffenen Schüler zu einer ausführlichen Erklärung auffordern. Dies wäre ein unzulässiger Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Kindes.
GrätscheDer Spagat zwischen den Rechten der Schüler auf der einen Seite und einem geregelten Unterrichtsablauf auf der anderen Seite ist schwierig. Hat ein Lehrer einen Schüler in Verdacht, den Toilettenbesuch als Müßiggang zu missbrauchen, sollte ein Gespräch unter Umständen auch mit den Eltern stattfinden. Ein generelles Toilettenverbot ist allerdings tabu. Sollte so etwas an der Schule Ihres Kindes vorkommen, sollten Sie die Lehrkraft und gegebenenfalls die Schulleitung kontaktieren.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Toilettenverbot überhaupt rechtens ist
Bitte deine Eltern, die Elternvertretung einzuschalten.
Wenn das nichts hilft, würde ich als Mutter das Schulamt informieren und um Klärung bitten.
"Grundsätzlich ist es SchülerInnen allerdings auch während des Unterrichts gesetzlich erlaubt zur Toilette zu gehen. Verbietet der Lehrer den Toilettengang verstößt er gegen Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), das Verbot der Folter und unangemessener Behandlung."
Dir darf nicht verboten werden auf die Toilette zu gehen.
Du musst dafür gar nichts machen, außer mit deinen Eltern reden. Die sollten mal mit den Lehrern reden.
Du hast das Recht darauf auf die Toilette zu gehen.
Man darf dir das nicht verbieten, das ist illegal. Ich würde Anzeigen :)
1.Beantragte ein Elterngespräch
2.Sammel Unterschriften