Switch aus Japan nach Deutschland?

5 Antworten

Zwingend für den Import:

  • CE
  • Deutsche Bedienungsanleitung

Dann denke dran dass Japan...

  • 100V hat (DE 230V)
  • Die Systemsprache oft japanisch ist - ohne Option! (Sony, Panasonic)

Ausserdem sind Markenprodukte in DE geschützt und du verletzt damit das Markenrecht von Nintendo. Es kann also passieren dass es beschlagnahmt und vernichtet wird.

Wenn das alles nicht stört oder in den Wind geschlagen wird:

Dazu dann

  • Versand
  • Zollsatz vermutlich 0%
  • 19% MwSt. - auf auf den Versand
  • DHL Auslagenpauschale EUR 6,-
AlryFireBlade  21.04.2024, 08:37

Ich schreibs mal dir, da duch auszukennen scheinst. Was ist mit Regionalcode. Also Regionlock, ist das bei der Switch noch ein Ding?

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iq1000  21.04.2024, 08:56
@AlryFireBlade

Oh sorry, da muss ich passen. Das sollte sich aber sicher einfach online rausfinden lassen. Ich denke Rcode und Sprache ist kein Problem.

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Krabat693  21.04.2024, 09:41
und du verletzt damit das Markenrecht von Nintendo.

Ähm, nö!

Um das Markenrecht zu verletzen müsste man eine Fälschung kaufen, bei einer originalen Switch, auch wenn diese für einen anderen Markt produziert wurde, handelt es sich aber um ein originales Nintendo Produkt.

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Das technische Gerät muss zum Schutz des Käufers aber auch zur Gefahrenprevention ein CE Prüfzeichen besitzen.

Das bedeutet es muss für den europäischen Markt sicher sein.

Wenn kein CE Prüfzeichen vorhanden, dann kann der Zoll das Produkt beschlahnahmen und vernichten lassen.Die Kosten trägst du dann.

Außerdem kann es sein, dass du eventuell Importsteuern zahlen musst.

Dann zahlst du die Steuern dazu und zack ist sie teurer.

Das geht problemlos... Aber denk bitte bei deiner Rechnung daran dass du noch Versand sowie 19% Einfuhrumsatzsteuer bezahlen musst.

Fyynnn277 
Fragesteller
 21.04.2024, 10:00

Aber wie mache ich das denn wenn ich die im Flugzeug dabei habe?

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Krabat693  21.04.2024, 13:24
@Fyynnn277

Win du in Deutschland landest ist die letzte Station am Flughafen der Zoll, dort gibt's 2 Tore, "ich habe Sachen anzumelden" und "ich hab nichts anzumelden".

Im ersten tot wirst du dann ganz freundlich gefragt was du alles mitbringst, du weist nach wie viel die Sachen wert sind (Quittung aufheben) und zahlst ggf die Steuer nach.

Im zweiten Tor kannst du einfach durchgehen ... Mit der Gefahr dass Zollbeamten durch auf Verdacht dann trotzdem durchsuchen und neben der Steuer kämen dann noch ein Bußgeld von bis zu 50k€ dazu und wenn der Wert über 700€ liegt sogar ein Strafverfahren.

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