STVO - Verlassen eines Grundstückes mit dem Auto?

7 Antworten

Ja.

Du kreuzt den durchgehenden Verkehr und kommst aus einer nachrangigen Einfahrt, also hast du zu warten.

Ob der durchgehende Verkehr motorisiert oder unmotorisiert ist, oder ob er gar zu Fuß unterwegs ist, spielt keine Rolle.

Grundstücksausfahrten sind immer nachrangig. Auf dem Geh- und Radweg haben die Nutzer immer Vorrang.

Woher ich das weiß:Recherche

Steht schon in der STVO, natürlich musst du die Radfahrer durchlassen, ebenso die Fußgänger.

Ja. Du überquerst den Radweg! Also hat auch n Kleinkind mit nem bobbycar auf dem weg Vorfahrt.oder Vorgang…

Natürlich.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – AM, A1, A2, B, L