Stundenkürzung auf Grund von Urlaub rechtens?
Hallo zusammen,
folgenden Fall gab es bei einem Bekannten.
Er ist über eine Zeitarbeitsfirma seit 04/23 angestellt und hatte zu diesem Zeitpunkt einen Jahres-Urlaubsanspruch von 18,75 Tagen.
Er hatte bereits im Juni 5 Tage Urlaub.
Im August auf Grund von Betriebsurlaub hat er nochmals 10 Tage Urlaub nehmen müssen.
Insgesamt wurden also 15 Tage nun genommen.
Nun kommt die Zeitarbeitsfirma auf den Bekannten zu und sagt sie werden die Monatlichen Stunden für August im Lohn kürzen da zu viel Urlaub beansprucht wurde.
In Hinsicht auf den monatlichen Anspruch wurde zu viel Urlaub genommen, dies kann ich nachvollziehen.
Aber im Normalfall sollte zu viel genommener Urlaub doch nur dann abgezogen werden wenn tatsächlich ein Austritt vor 12/23 stattfindet.
Oder ist es wirklich rechtens, dem Mitarbeiter nun die Stunden/ den Lohn für diesen Monat zu kürzen wobei es keinen Austritt gibt?
Ich sehe den Sinn hierin absolut nicht und würde mich freuen wenn jemand mich aufklären könnte.
4 Antworten
seit 04/23 angestellt und hatte zu diesem Zeitpunkt einen Jahres-Urlaubsanspruch von 18,75 Tagen.
Nein. Den Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub hat er erst 11/23. Bis dahin stehen im nur anteilig 1/12 des Jahresurlaubs pro Monat zu. (Vermutlich werden die 18.75 Tage hier schon der anteilige Urlaub für das restliche Jahr sein - Gesamturlaub für das Jahr dürfte bei 25 Tagen liegen. Dann dürfte das sogar falsch berechnet sein, denn bis Anfang 10/23 hätte er Anspruch auf 25/12 x 6= 12.5 Tage, Ab Anfang 11/23 stehen im die vollen 25 Tage zu.)
Dass jetzt mehr Urlaub als tatsächlich zustehend bereits genommen wurde ist eine Sache. Wie das Unternehmen damit umgeht eine andere.....
Dass hier jetzt geleistete Stunden verrechnet werden, finde ich persönlich nicht sonderlich geschickt. Sofern nicht zu erwarten ist, dass der Mitarbeiter dieses Jahr noch kündigt (oder gekündigt wird), kann man das intern problemlos verrechnen, sobald wieder Anspruch auf Urlaubstage besteht. Zumal der Mitarbeiter sich die Urlaubszeit bei Betriebsurlaub schlecht aussuchen kann....
Es ist allerdings auch grundsätzlich nicht verboten, auf diese Weise einen Irrtum (von beiden Seiten!) zu korrigieren.
Nun kommt die Zeitarbeitsfirma auf den Bekannten zu und sagt sie werden die Monatlichen Stunden für August im Lohn kürzen da zu viel Urlaub beansprucht wurde.
Dazu gibt es zunächst keinen Grund.
Für 2023 besteht der volle Jahres-/Urlaubsanspruch - 24 Werktage, sofern vertraglich keine andere Regelung besteht und sofern das Beschäftigungsverhältnis nicht vor 10/2023 *) endet.
.
*) genaues Datum zum Vertragsbeginn hast Du ja nicht genannt
Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz)
§ 4 Wartezeit
Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.
Der Sinn: Die Firma möchte verhindern, dass bei Austritt vor Jahresende zu viel Urlaub gewährt und bezahlt wurde.
Ja dann hätte man ihm auch nicht 10 Tage in Urlaub schicken dürfen wegen Betriebsferien….
Zeitpunkt einen Jahres-Urlaubsanspruch von 18,75 Tagen.
Im August auf Grund von Betriebsurlaub hat er nochmals 10 Tage Urlaub nehmen müssen.
dann hätte der Arbeitgeber für die zeit ihm eine andere Arbeit zuteilen müssen. das kann dem AG nicht angelastet werden.
Das kann ich nachvollziehen, jedoch ist es dennoch üblich den zu viel gewährten Urlaub erst bei einem wirklichen Austritt vom Lohn abzuziehen.