Stromvertrag kündigen bei Wohnortwechsel auf dem Papier?
Hallo zusammen, ich habe eine rein hypothetische Frage:
Angenommen eine fiktive Person Herr Mustermann bewohnt seine eigene Immobilie als Hauptwohnsitz. Zeitgleich bewohnt er eine Mietwohnung als Zweitwohnsitz.
Herr M. hat für seinen Hauptwohnsitz einen Stromvertrag abgeschlossen, welcher eine Laufzeit bis Jahresende hat. Herr M. möchte diesen Stromvertrag kündigen.
Herr M. plant, seinen Hauptwohnsitz in die Mietwohnung zu verlegen. Es ist nicht notwendig, dass der bisherige Hauptwohnsitz zum Nebenwohnsitz wird. Die eigene Immobilie steht dann leer.
Kann Herr M. den Stromvertrag kündigen (bzw. den Stromanbieter bitten, den Vertrag am neuen Hauptwohnsitz anzubieten), weil er nicht mehr in der eigenen Immobilie lebt?
Ich würde mich über eure Einschätzung freuen.
2 Antworten
Kündigen funktioniert.
Du kündigst den Vertrag wegen Umzug in eine Wohnung, die bereits fremdversorgt wird. Demnach hast du Sonderkündigungsrecht.
Danach meldest du beim Grundversorger den Leerstand an und gut ist. Damit kommst du besser als wenn du deinen Vertrag ohne Verbrauch laufen lässt bis zum Ende, denn dann kommst du eh in die Grundversorgung mit Leerstand.
Mitnehmen wird schwieriger, weil du bereits im Nebenwohnsitz einen Versorger hast. Demnach müsste der wegen Umzug gekündigt werden damit du den anderen Vertrag umziehen lassen kannst. Ist immer die Frage, ob der Netznetreiber das so trägt. Manche Netzbetreiber sind da wirklich engstirnig und blockieren das, da du ja nicht wirklich ausgezogen bist. Nachweisen kannst du den Einzug/Auszug oder die "ungewollte" Kündigung auch nicht und das zieht sich gern so lange bis der Umzugsauftrag storniert und damit der Vertrag gekündigt wird. In der Zeit hängst du dann in der Grundversorgung und musst dir im Endeffekt nen neuen Versorger suchen, der dich dann aus der Grundversorgung kündigt.
Das würde ich so nicht riskieren.
Denk aber daran, nach der Kündigung, einen Leerstand-Tarif beim Grundversorger zu machen, damit du keine Grundgebühr zahlst.
jetziger Hauptwohnsitz, kann nur fristgerecht gekündigt werden. die Immobilie bleibt weiterhin in seinem Eigentum
wenn unterschiedliche Versorger zugange sind, keine Chance auch nur irgendwas zu drehen
Besten Dank. Das klingt plausibel. Mitnehmen wurde nur hypothetisch angenommen, da das die AGB des aktuellen Anbieters vorsieht. Der aktuelle Anbieter am aktuellen Hauptwohnsitz ist aber der gleiche Anbieter wie der am aktuellen Nebenwohnsitz.