In meiner Mietwohnung läuft der Stromvertrag auf den Eigentümer aber ich möchte das auf meinen Namen anmelden doch er weigert sich, darf er das?

8 Antworten

In der Regel nein

Freie Anbieterwechsel ist im Gesetz verankert und läßt nur sehr wenig Spielraum für den Vermieter. Dabei ist es auch egal was im Mietvertrag vereinbart wurde.

Selbst bei Mieterstrom hat der Mieter das Recht den Stromanbieter zu wechseln.

In deinem Falle ist es jedoch vermutlich zulässig.

  • bei Untermiete
  • in Einliegerwohnung

In anderen Fällen solltest du es prüfen lassen.

Wenn das so im Mietvertrag vereinbart wurde, dann ist das eben so. Nebenabreden, wie die zum Stromverbrauch, sind auch zulässig, wenn sie nicht im Vertrag ausgeschlossen wurden. Ist nur schwierig mit der Beweisbarkeit.

Also am besten nochmal genau den Vertrag lesen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Also ich würde sagen, damals war es richtig, das du aus einer Notsituation die Wohnung gemietet hast, obwohl du Zweifel daran hattest.

Wenn du jetzt wieder auf eigenen Beinen stehst und das nicht mehr willst und der Vermieter das nicht ändern will, wozu ihn niemand zwingen kann, musst du es weiter so akzeptieren , oder dir auf Dauer eine andere Wohnung suchen, bei der du selber den Strom anmeldest und auch direkt beim Stromanbieter bezahlst.

Ich fürchte, Du hast keinen Zähler vom Meßstellenbetreiber und somit kann nicht angemeldet werden.

Haste einen, kannste Dich jederzeit anmelden als Nutzerwechsel, sogar einige Wochen rückwärts.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hat die Mietwohnung einen eigenen vom Versorger installierten Zähler, dann kannst Du Dir auch selber den Anbieter aussuchen. Der Zähler gehört ja dem Versorger und nicht Deinem Vermieter.

Entsprechend gibt es auch eine detaillierte verbrauchsabhängige Abrechnung des Anbieters, egal ob der Zähler vom Vermieter oder vom Mieter angemeldet wurde. Daher macht eine Pauschalzahlung an den Vermieter für den Mieter nur Sinn, wenn der tatsächliche Verbrauch über den vereinbarten Zahlungen an den Vermieter liegt. Ansonsten wird man schlichtweg beschissen.

Läuft aber alles über einen gemeinsamen Zähler (z.B. bei Einliegerwohnung), dann kann der Vermieter wohl einen Pauschalbetrag verlangen. Er kann ihn aber nur prozentual anheben, wenn die Grundkosten seitens des Versorgers erhöht werden. Will er den Betrag wegen eines erhöhten Verbrauchs des Mieters anheben, so muss er diesen auch nachweisen können. Und das geht nur, wenn ein autarker Zwischenzähler installiert ist, welcher ausschließlich den Verbrauch des Mieters erfasst.

(Als Nicht-Jurist sind alle meine Angaben ohne Gewähr!)