Strom im Hinterhaus abstellen?
Hallo Gemeinde,
ich habe ein Haus gemietet und im Hinterhaus lebt noch ein Bewohner. Die Häuser sind durch einen Garten und Zaun getrennt. Das Hinterhaus bezieht den Strom von mir über einen Zwischenzähler in meinem Keller. Den Strom bezahle ich, gehe also in Vorkasse für das Hinterhaus. Habe nun für das Hinterhaus eine Rechnung erstellt mit den Zählerständen des Zwischenzählers aber der Bewohner zahlt nicht und meine Stromkosten gehen durch die Decke.
Kann ich dem Bewohner nach mehrmaliger Zahlungsaufforderung einfach den Strom abstellen?
5 Antworten
Hallo,
solange du mit ihm keinen Vertrag hast, kannst du den Strom auch nicht in Rechnung stellen. Allerdings musst du nicht zulassen, dass er Strom über deinen Zähler nutzt. Meines Erachtens kannst du alles nach deinem Zähler abschalten, wenn du möchtest, also auch seinen Strom.
Der Vermieter hat dafür zu sorgen, dass sein Strom über einen getrennten Zähler läuft. Die Abrechnung über einen "Zwischenzähler" ist so nicht zulässig.
Schick ihm eine letzte Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung und Ankündigung der Abschaltung bei Fristversäumnis.
Schwierig...
Wenn du abdrehst und dem Bewohner entsteht ein Schaden, hast du ein Problem.
Warum tust du dir das überhaupt an?
Das kann rechtlich sehr problematisch für dich sein - Effektiv bist DU sein Stromanbieter und vieleicht auch sein Messstellenbetreiber: Du selber kaufst für ihn Strom ein (über deinen Zähler) und verkaufst ihn direkt an deine Mieter weiter (über den Zwischenzähler).
Das könnte als Gewerbe ausgelegt werden, so dass du es anmelden musst - Mit allen Rechten und Pflichten.
Ohne Gewerbe wirksam Rechnungen und Mahnungen zu schreiben kann zudem schwierig werden.
Ist der Zwischenzähler überhaupt geeicht und für Abrechnungszwecke zugelassen? Das ist bei frei verkäuflichen Zählern aus dem Baumarkt nicht der Fall.
Die Stromabrechnung eines Mieters sollte nicht die Aufgabe eines anderen Mieters sein.
Besser wäre es, wenn jede Wohneinheit komplett getrennte Zähler hat. Ist sicher machbar, eine zusäzliche Leitung zwischen Hausanschlusskasten zum Ort des Zwischenzähler legen zu lassen und die Zwischenzähler durch eine offizielle Zählertafel ersetzen zu lassen.
Wenn das nicht geht, sollte die Stromabrechnung für beide Parteien vom Vermieter erfolgen. Heißt: Er ist derjenige, der den Mist auseinanderrechnen und abrechnen muss.
Rechnungszustellung per Gerichtsvollzieher. Legt er keinen Einspruch ein, dann kannst Du den Betrag pfänden lassen.
Du müsstest mal mit Deinem Vermieter sprechen, was zwischen ihm und dem "Hinterhausmieter" bezüglich der Stromzahlung vertraglich vereinbart wurde.
Diese Vereinbarung sollte dann auch zur Anwendung kommen.
Vielleicht hat der Hinterhausmieter einen Pauschalmietvertrag inklusive Strom, wo es keine Nebenkostenabrechnung gibt?
Wenn das so wäre, dann bräuchte der Hinterhausmieter keine Nachzahlung zu leisten. Kläre das mit dem Vermieter.
Mündliche Vereinbarungen sind Schei...
Die mündliche Vereinbarung ist, der Bewohner zahlt monatlich 50€ für seinen Strom also 600€ im Jahr. Diese sind in der Abrechnung auch abgezogen, es geht also um den Mehrverbrauch und der damit verbundenen Nachzahlung die er nicht begleichen möchte.