Strafe für sozialbezrug?

5 Antworten

700 Euro Einkommen in 6 Monaten würde im Mittel einer monatlichen Überzahlung von etwa 12,50 bis 13 Euro unter Rücksicht auf Freibeträge und Anrechnungen bedeuten , bzw. etwa 75 bis 80 Euro in den 6 Monaten . ( wenn das Einkommen monatlich in gleichmäßiger Höhe erzielt wurde )

Mit einer zusätzlichen Sanktion von 30 % für die Dauer von 3 Monaten wirst Du darüber hinaus aber auch im Minimum rechnen müssen , und Gebühren + Verfahrenskosten könnten da ggf. für die selbst verschuldete Sachverklärung noch drauf kommen .

So in etwa sähe das ungefähr aus Sicht des Jobcenters aus .

Das ist selbst bei so einer geringen Überzahlung zwar keinesfalls als Kavalliersdelikt zu betrachten , aber viel wichtiger wäre dann noch die Frage , ob die Tätigkeiten in sich dann auch noch "schwarz" am Fiskus vorbei ausgeübt wurde , oder hier wenigstens regulär z.B. als Minijob angemeldet war .

War der Job hingegen noch nicht mal bei der Minijobzentrale / Sozialversicherung angemeldet , wird auch von dieser Seite aus mit einem Verfahren wegen Beitrags- / und ggf. Steuerhinterziehung zu rechnen sein . Dieses dann sowohl für Dich selbst , wie auch für Deinen Arbeitgeber .

"Sozialbetrug" ist kein gesonderter Straftatbestand. Betrug ist Betrug. Bei dir kommt dazu noch dass du "fortgesetzten betrug" begangen hast. Da wirst du abwarten müssen, was der Staatsanwalt fordert. Dabei wird natürlich auch berücksichtigt, ob und wie, du bisher aufgefallen bist.

Ich halte Sie für anti-sozial, den Menschen, die wirklich ALGII brauchen, die Leistungen zu stehlen. Ich zahle meine Steuern und Abgaben gerne für die Menschen, die nach Recht und Gesetz Anspruch darauf haben. Ich fühle mich von Ihnen persönlich bestohlen. Ich hoffe, daß die Strafe heftig ausfällt.

MuninDerRabe  23.11.2021, 14:38

Sehr gut, ganz meiner Meinung.

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Da man hier von Vorsatz ausgehen kann und wird, wird es auf eine Anklage wegen Betruges nach §263 StGB hinauslaufen, Sozialbetrug als Straftatbestand gibt es im deutschen Recht nicht.

Neben der Rückzahlung der erschlichenen Leistungen steht also eine Geldstrafe, oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.

verreisterNutzer  29.09.2021, 14:36
Da man hier von Vorsatz ausgehen kann

wie kommst Du auf diese Schlußfolgerung aus einer Kurzschilderung der Sachlage ohne dazu bereits bekannte Details ?

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DameDePique  30.09.2021, 07:44
@verreisterNutzer

Die Sachlage ist, dass über einen Zeitraum von 6 Monaten Einkünfte nicht angegeben wurden. Und jeder Leistungsempfänger bestätigt bereits im Antrag schriftlich Änderungen im Einkommen unverzüglich mitzuteilen. Ich lehne mich mal weit aus dem Fenster und unterstelle, dass man das nicht 6 Monate lang vergisst oder einem halt ein halbes Jahr immer was dazwischen kommt.

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