Störsender für Polizei legal?
Der Einsatz von Störsendern ist für Privatpersonen illegal, die Polizei/Staatsmacht darf sie einsetzen. Aber: Darf sie das auch in jedem Fall? In der Schweiz z.B. sind staatliche Einsätze von Störsender(anlage)n genehmigungspflichtig (siehe https://www.bakom.admin.ch/bakom/de/home/geraete-anlagen/besondere-geraete/stoersender.html). Leider finde ich im Internet nichts zur rechtlichen Situation in Deutschland. Weiss Jemand genaueres bzw. hat einen Link dazu?
3 Antworten
Ich weiß, dass der Einsatz von Störsendern in Deutschland einen Richterlichen Beschluss braucht. Denn es werden dabei Lizenz und damit Kostenpflichtige Funkkanäle genutzt, die aber bereits "vermietet" sind. Außerdem wird dadurch die Möglichkeit eines Notrufs massiv eingeschränkt. Es gibt ein Urteil eines Oberlandesgerichts dazu, dass ich auf die Schnelle nicht wiedergefunden habe.
Wenn sie wollen, dürfen sie das.
Nein ist es nicht. Wir könnten den Staat einfach abschaffen und alle Gesetze und Vorschriften. Leider verhalten sich Menschen nicht korrekt. Deshalb muss der Staat alles tun damit Bürger vor solchen mit krimineller Energie geschützt werden und das mit allen legalen Mitteln die dafür erforderlich sind. Das wird Kriminellen nicht gefallen, ist aber gut so.
"Leider verhalten sich Menschen nicht korrekt. Deshalb muss der Staat alles tun damit Bürger vor solchen mit krimineller Energie geschützt werden"
Richtig. Aber Personen mit krimineller Energie gibt es definitiv (und davon wurde ich bereits Zeuge) auch bei der Polizei/als Staatsangestellte. Deswegen.
Das ist exakt die Begründung, die totalitäre Staaten für ihr System vorbringen. Solange der Diktator einigermaßen menschenfreundlich ist, lässt es sich in einem solchen Staat aushalten.
Nein, dürfen Sie nicht. Es muss zuerst ein richterlicher Beschluss beantragt werden.
gähn, meinst Du die machen das ohne?`Natürlich nicht. Aber schön dass Du so schlau erscheinen willst. Das zeugt von viel Erfahrung auf dem Gebiet.
Ja, das war halt die Frage..., ob Staatsdiener mittlerweile (auch ohne richterlichen Beschluss) Störsender einsetzen können, wie sie wollen. Denn es betrifft ja auch den Notruf und/oder "Kollateralschäden", oder könnte dann bei jedem Unliebsamen ohne Rechtfertigung eingesetzt werden (...).
ohne richterlichen Beschluss hast Du doch nicht gefragt, nach wie sie wollen auch nicht.
Artikel 10 des deutschen Grundgesetzes (GG) ist dafür anwendbar.
Sicher? Da geht's aber nur um das Postgeheimnis, sprich mitlesen, nicht um eine Störung. Anwendbar ist das GG soweit ich weiss nur für das BVerfG, für die normalen Gerichte das Strafrecht, BGB usw. Rechtlich geht es hier offenbar (nur) um die unrechtmässige Nutzung/Störung der Mobilfunkbetreiber vermieteten Lizenzen. (siehe Kommentar von DerFendel)
(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.
Zitat: Das Fernmeldegeheimnis (in neuerer Terminologie auch Telekommunikationsgeheimnis) ist ein Verbot des unbefugten Abhörens, Unterdrückens, Verwertens oder Entstellens, von Fernmelde- (Fernschreib-, Fernsprech-, Funk- und Telegrafen-) Botschaften.
Ah, okay. 'Postgeheimnis' Ist ja tatsächlich umfassend(er) definiert (https://de.m.wikipedia.org/wiki/Fernmeldegeheimnis)
Danke.
Für diese Frage mit der Betonung auf "Unterdrückens" in deinem Zitat. Aber das stammt nicht aus dem Grundgesetz.
Nein, aber das Grundgesetzt ist auch nicht der Ort in dem Definitionen jedes einzelnen Begriffs aufgeführt werden. Kannst du dir vorstellen wie dick das Grundgesetzt dann wäre? Solche Fragen (Was heißt Fernmeldegeheimnis überhaupt) werden über Grundsatzurteile von verschiedenen Gerichten geregelt, weil wir zwei nicht die ersten sind die sich über die Definition vom Fernmeldegeheimnis streiten.
Die Definition zum Fernmeldegesetzt findest du übrigens hier: § 88 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz
und zum Thema Unterdrücken hier: § 206 Abs. 2 StGB
Das sind nur ein paar Beispiele, und nur alle Punkte zusammen ergeben die Tatsache dass das Unterdrücken von Telekommunikation eine Straftat darstellt und von Behörden nur mit richterlicher Anordnung durchgeführt werden darf.
Man muss sich schon ein bisschen mehr Mühe geben als hier auf zweizeiligen Antworten rumzuhacken.
Mit Quellenangabe und/oder einer kleinen Bemerkung hierzu hätte ich meinen Kommentar auch nicht geschrieben.
Bisschen zuviel Spielraum für den Staat finde ich...
Aber ich hätte halt gern die rechtliche Grundlage schwarz auf weiss dazu - die find ich im I-net nicht. Wo wäre die konkret zu finden?