Steuerklasse nach Hochzeit D/AT?
Hallo (:
Ich hätte hier mal eine Frage bezüglich Steuerklassen nach Eheschließung.
Bei uns ist es nur etwas komplizierter.
Mein Mann arbeitet in Österreich und zahlt je nach verdienst so und so viel % Steuern. (ähnlich wie mei uns die Steuerklassen %ual aufgeteilt sind)
Ich arbeite in Deutschland auf MIDI Job Basis. also nicht Minijob und nicht Teilzeit..
Mein Mann verdient mehr als doppelt so viel wie ich.. allerdings sollte von meinem Gehalt auch nicht zu viel weg gehen sonst könnte ich gleich Zuhause bleiben bei den Kindern 🙄
Oft wird geraten zur 4/4 Aufteilung. Da heißt es aber meist wenn die Partner ähnlich viel verdienen und die Rede ist hier immer von 2 Personen die in Deutschland Steuern zahlen.. Bin nun etwas überfragt.
Wo wohnt ihr denn Beide? D.h. eine Person zahlt Steuern in Österreich und eine Person in Deutschland?
In Oberbayern direkt an der Grenze. Und mein Mann ist die meiste Zeit auf Montage und somit kein Grenzgänger und muss deshalb dort Steuern zahlen.
2 Antworten
Bei euch ist jedes Jahr zu prüfen ob Zusammenveranlagung oder Einzelveranlagung von Ehegatten die günstigere Wahl ist.
Dementsprechend wäre je nach Kostellation 3/5 oder 4/4 günstiger.
Da man das Ergebis der Prüfung aber nicht vorhersehen kann ist für dich Steuerklasse 4 zu empfehlen.
Vorteil Zusammenveranlagung: Ihr bekommt den Splitting-Tarif
Nachteil Zusammenveranlagung: Die ausl. Einkünfte sind auf Anlagen N-AUS und Seite 2 Anlage N einzutragen und unterliegen damit dem Progressionsvorbehalt
Vorteil: Einzelveranlagung: Die ausl. Einkünfte bleiben außen vor (wenn er keine inl. Einkünfte hatte)
Nachteil Einzelveranlagung: Die Ehefrau wird wie ein Lediger behandelt
Was günstiger ist muss genaus durchgerechnet werden und kann sich auch jedes Jahr ändern.
Die Steuerklasse hat genau 0 Auswirkungen auf die Höhe der insgesamt zu zahlenden ESt. Sie regelt nur die unterjährigen Vorauszahlungen im Rahmen der Lohnsteuer.
4/4 ist meistens die Option, die am Ehesten im Effekt der tatsächlichen Steuerlast entspricht, mit der Tendenz zu Erstattungen seitens des FA im Rahmen der Steuererklärung. Spielt ja für euch keine Rolle, denn dein Mann hat keinen Steuerklasse in Österreich. Abgabeverpflichtung besteht ja eh.