Stetigkeit einer Funktion?

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Die gebrochen-rationale Teilfunktion ist wegen ihres Nenners (x-1) an der Stelle x=1 nicht definiert, d. h. sie hat dort eine Definitionslücke (nicht "ihren Grenzwert" - das ist falsch ausgedrückt). Weil man diese Definitionslücke "rauskürzen" kann, nennt man dies eine (be-)hebbare Definitionslücke, d. h. der Graph läuft "eigentlich" durch, ist aber genau an dieser einen Stelle unterbrochen. Und dieser "Fehlpunkt" wird in diesem Fall durch die untere Teilfunktion (f2(x)=2 f. x=1) wieder aufgefüllt.

Die Funktion f ist nun deshalb stetig, weil dieser ergänzte Punkt an der richtigen Stelle steht, d. h. der Grenzwert der oberen Teilfunktion von links und rechts Richtung x=1 ist 2, und das ist aufgrund der unteren Teilfunktion auch der Funktionswert von f. Stünde da z. B. "3 für x=1", dann würde dieser Punkt "aus der Reihe springen", d. h. nicht mit dem Grenzwert der oberen Teilfunktion übereinstimmen, und die Funktion f wäre nicht stetig.

flaviozettel 
Fragesteller
 15.11.2023, 17:37

Ich danke Dir für die ausführliche Erklärung

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Der Fachausdruck für einen solchen Fall heißt "stetig ergänzbar". Die Funktion

 (nebenbei hat eine Funktion(sgleichung) ein "=", ohne das = steht da nur ein Term) ist nicht definiert und damit auch nicht stetig an der Stelle x = 1. Sie ist aber mit der Zuweisung

f(1) := 2

stetig ergänzbar.

Genauer kann man auch durch x² - 1 = (x + 1)(x - 1) und kürzen mit x - 1 die Funktion

g(x) = x + 1

erhalten, die in allen Punkten ausser in x =1 mit f(x) überein stimmt.

flaviozettel 
Fragesteller
 15.11.2023, 17:38

Merci viel Mal für deine Antwort (:

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