Sterbehilfe Verletzung der Menschenwürde?

3 Antworten

Ich bin deiner Meinung. Man entscheidet es selbst und da wird keine Menschenwürde verletzt.

Jeder hat auch das Recht in Würde zu sterben. Diesen Wunsch muss der Staat Rechnung tragen. Dazu hat ihn das Bundesverfassungsgericht verpflichtet:

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) umfasst als Ausdruck persönlicher Autonomie ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben.

BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 26. Februar 2020

Zeitgleich wurde der geschäftmäßige Suizid oder assistierte Suizid verboten. Was der Staat mit dem Urteil macht ist bislang offen, kurz nach dem Urteil kamen andere Probleme, die erstmal wichtiger waren.

Würde dies nicht als Würdeverletzung sehen... Ehr als Entscheidungsfreiheit. Finde es auf jeden Fall legitim.