Brief für Haftantritt kommt nicht und wenn wohin mit Kind?

4 Antworten

Du solltest schon selbst aus dem Quark kommen und dich bei Gericht informieren, nur weil du ins Gefängnis kommst heißt es noch lange nicht das man dir dein Kind weg nimmt, das kann auch Alternativ zum Vater oder den Großeltern gehen.

Wenn du allerdings niemanden hast, wird das auf eine Inobhutname hinauslaufen (Pflegeeltern etc)

Wie gesagt, ruf endlich an und klär das, aussitzen bringt dir nix.

Ein Stellungsbefehl ist in Österreich die Pflicht, seinen Wehrdienst aufzunehmen. Dabei wird es sich bei dir nicht handeln. In einer anderen Antwort steht dann, dass du ins Gefängnis musst, ich wusste nicht, dass das Stellungsbefehl heißt. Es gibt "Einrichtungen", zu denen du deinen Säugling mitnehmen kannst, wenn ich es richtig weiß, bis er 1 Jahr alt ist.

Kinder bis zum Alter von 2 Jahren können mit in die Haftanstalt. Dafür gibt es spezielle Abteilungen.

Möglicherweise wartet man mit deinem Haftantritt bis dein Kind älter ist.

Frag mal deinen Anwalt. Im Grunde ist es doch besser, wenn du entscheidest, wann du deine Strafe absitzt. So kannst du für dein Kind planen.

Kein Kind wird wegen einer Einberufung weggenommen. Leider fehlt in der Frage das Land, in dem Du lebst. Vermutlich sind Alleinerziehende von einer Einberufung befreit.

Lisoschh1 
Fragesteller
 27.02.2021, 10:12

In Deutschland , nrw :)

0
Lisoschh1 
Fragesteller
 27.02.2021, 10:16
@priesterlein

Es geht doch nicjt um eine Wehrpflicht es geht darum das ich ins gefängnis muss

0
priesterlein  27.02.2021, 10:19
@Lisoschh1

Dann wusste ich nicht, dass da auch ein "Stellungsbefehl" sein soll. Hier ein Hinweis, wie es laufen kann und was im Text alles für Möglichkeiten genannt werden: Link

0