Steigt der Kinder Unterhaltsbetrag, bei Steuerklassen wechsel?

3 Antworten

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Der Unterhaltsbetrag richtet sich nach dem unterhaltsrelevantem Nettoeinkommen.

Du darfst dich mit der Steuerklassenwahl nicht schlechter stellen. Bedeutet, wenn du die V hast und dein Ehemann die III würde man dennoch nach VI/VI rechnen.

Besser darfst du dich immer stellen!

Das hat ja auch in der Regel Auswirkungen auf die Steuererstattung. Auch sie ist ja Teil der Berechnung.

Wenn du derzeit 426 EUR zahlst, dann bist du ja bereits in Stufe 1 eingruppiert bei einem Kind zwischen 6 und 11 Jahre.

Weiter runter geht es nicht. Und die nächste Stufe wäre dann 454 EUR. Das sind gerade mal 28 EUR mehr.

Man müsste es halt anhand deiner genauen Zahlen ausrechnen. Denn dein Netto sagt ja nichts über das unterhaltsrelevante Netto aus.

Woher ich das weiß:Hobby – Persönliche Erfahrung, Recherche + frei zugängliche Quellen

Viktoria997 
Beitragsersteller
 07.12.2024, 18:13

Ich habe die richtige Tabelle gefunden, danke dir

Das wird individuell berechnet und es kann schon sein wenn du mehr netto bekommst das der Unterhalt dann steigt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Kindesunterhalt wird nach der sogenannten "Düsseldorfer Tabelle" berechnet.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Viktoria997 
Beitragsersteller
 05.12.2024, 20:52

Danke dir

Viktoria997 
Beitragsersteller
 05.12.2024, 20:08

Ich zahle momentan 426 Euro Unterhalt und verdiene 2350 Euro Netto. Habe noch ein Kind bekommen. Weist du vielleicht wie das berechnet wird ?

TheExcalibur  05.12.2024, 20:12
@Viktoria997

Dein Kinderfreibetrag auf deinem Lohnzettel zu ersehen steigt bei einem weiteren Kind, sodaß dir dadurch ein kleiner Teil weniger abgezogen wird (Steuer) vom Lohn.

Viktoria997 
Beitragsersteller
 05.12.2024, 20:05

Momentan zahle ich aber weniger als in der Tabelle.