Steht ein Graf über einem Lehnsherrn?
4 Antworten
"Graf" ist ein Adelsprädikat. So wie Baron, Markgraf, Fürst, Prinz, König undsoweiter.
"Lehnsherr" ist eine Funktion: Er hat ein Lehen vergeben und verlangt dafür Gefolgschaft vom "Lehnsmann".
Ein Graf kann also durchaus Lehnsherr sein - muss aber nicht.
Lehnsherr ist ein Sammelbegriff. Das kann jeder Adlige sein. Wenn Adlige, König, Grafen, Herzöge jemandem ein Lehen geben, dann sind sie Lehnsherren. Sie machen das, weil sie meinen, einen wichtigen wertvollen Menschen damit zu Dienst und Treue zu verpflichten. Jemand, der sich besonders hervorgetan hat. Der alleroberste Lehnsherr ist immer der König.
Ein Graf ist ein Lehnsherr aber über ihm stehen meist andere Lehnsherren, Fürsten und ein König.
Nein, solche "Titel" sind heute nichts mehr Wert...