Stau überholen?
Hallo,
auf meinem Arbeitsweg ist aufgrund einer gesperrten Brücke jetzt jeden Tag Stau.
Es ist eine Bundesstraße mit zwei Spuren in beide Richtungen.
Ich fahr auf die Bundesstraße über eine Auffahrtsspur, die gleichzeitig auch eine Abfahrtsspur ist, auf.
Nun ist meine Frage: Darf ich guten Gewissens die komplette Länge der Auf-/Abfahrtsspur benutzen, um noch möglichst viel Stau zu überholen.
Wenn es eine reine Auffahrt wäre würde ich ja nach Reisverschlussverfahren logischerweise bis zum Ende der Auffahrt fahren, um dort dann einzufädeln.
Hier habe ich aber ja kein Ende der Auffahrt, sondern einen fließenden Übergang zur Abfahrt.
2 Antworten
Nein natürlich nicht da es keine reine ab/auffahrt ist.
Fahr halt eher los, die andere müssen auch warten, statt so egoistisch zu denken.
Genau so ist es.
StVo:
§ 1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Ich bitte um eine etwas explizitere Erklärung. Wo genau liegt hier eine Behinderung vor?
Ja darfst du. Die anderen sind selbst Schuld, wenn sie gleich direkt rüberziehen
nein darf man nicht.
StVo:
§ 1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Dann lies mal die StVo. Wird bereits in § 1 (wie gesagt) klar gestellt.
Es geht hier ums einfädeln und da hat der FS richtig ig erkannt, dass er das nach dem Reißverschlussveefahren machen soll.
Doch will er. Und er fragt deshalb, ob er es so richtig macht. Und ja. Er nacht es so richtig
Nein eben nicht.
mit seinem Verhalten behindert er andere mehr als nötig was vermeidbar wäre. (Siehe (2) ).
Es ist nicht erlaubt.
Tut er nicht. Ist erlaubt und sogar gefordert. Denn ein Rückstau auf den Zubringer ist gefährlicher chee
Seit 26 Jahren. Über 2 Mio km auf dem gesamten europäischen Straßennetz
dann ist es zusätzlich noch ziemlich traurig nicht mal Paragraf 1 der StVo verstehen zu können
Lass mich jetzt nit deinem Paragraph 1 in Ruhe. Alleine die Erwähnung ist mehr als unsachlich
§ 1 Absatz 2 StVO kommt hier nicht zur Anwendung. Diese allgemeine Regelung greift nur, wenn es keine anderweitige Regelung für eine Situation gibt.
LastPascal bezieht sich hier korrekterweise auf das Reißverschlussverfahren nach § 7 Absatz 4 StVO:
Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, dass sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlussverfahren).
Man könnte allerdings anmerken, dass es sich nicht um einen Fahrstreifen, sondern um einen getrennten Beschleunigungs-/Verzögerungsstreifen handelt.
Alles klar ich fahr eher los und halt mich damit nicht an meine Arbeitszeiten. Das nächste mal fahr ich auch extra einen Umweg, um noch früher auf der Bundesstraße zu sein und noch vor meiner eigentlichen Auffahrt im Stau zu hängen. Ich denke das wäre das solidarischste.