Stau überholen?

2 Antworten

Nein natürlich nicht da es keine reine ab/auffahrt ist.


Fahr halt eher los, die andere müssen auch warten, statt so egoistisch zu denken.


FragenGiraffe 
Beitragsersteller
 10.09.2024, 10:51

Alles klar ich fahr eher los und halt mich damit nicht an meine Arbeitszeiten. Das nächste mal fahr ich auch extra einen Umweg, um noch früher auf der Bundesstraße zu sein und noch vor meiner eigentlichen Auffahrt im Stau zu hängen. Ich denke das wäre das solidarischste.

mottral  10.09.2024, 11:22
@FragenGiraffe

Genau so ist es.

StVo:

§ 1 Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

FragenGiraffe 
Beitragsersteller
 10.09.2024, 12:21
@mottral

Ich bitte um eine etwas explizitere Erklärung. Wo genau liegt hier eine Behinderung vor?

Ja darfst du. Die anderen sind selbst Schuld, wenn sie gleich direkt rüberziehen


mottral  10.09.2024, 10:47

nein darf man nicht.

StVo:

§ 1 Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

mottral  10.09.2024, 10:48
@LastPascal

Dann lies mal die StVo. Wird bereits in § 1 (wie gesagt) klar gestellt.

LastPascal  10.09.2024, 10:49
@mottral

Es geht hier ums einfädeln und da hat der FS richtig ig erkannt, dass er das nach dem Reißverschlussveefahren machen soll.

LastPascal  10.09.2024, 10:50
@mottral

Doch will er. Und er fragt deshalb, ob er es so richtig macht. Und ja. Er nacht es so richtig

mottral  10.09.2024, 11:26
@LastPascal

Nein eben nicht.

mit seinem Verhalten behindert er andere mehr als nötig was vermeidbar wäre. (Siehe (2) ).

Es ist nicht erlaubt.

LastPascal  10.09.2024, 11:29
@mottral

Tut er nicht. Ist erlaubt und sogar gefordert. Denn ein Rückstau auf den Zubringer ist gefährlicher chee

LastPascal  10.09.2024, 12:19
@mottral

Seit 26 Jahren. Über 2 Mio km auf dem gesamten europäischen Straßennetz

mottral  10.09.2024, 12:20
@LastPascal

dann ist es zusätzlich noch ziemlich traurig nicht mal Paragraf 1 der StVo verstehen zu können

LastPascal  10.09.2024, 12:21
@mottral

Lass mich jetzt nit deinem Paragraph 1 in Ruhe. Alleine die Erwähnung ist mehr als unsachlich

KevinHP  10.09.2024, 12:56
@mottral

§ 1 Absatz 2 StVO kommt hier nicht zur Anwendung. Diese allgemeine Regelung greift nur, wenn es keine anderweitige Regelung für eine Situation gibt.

LastPascal bezieht sich hier korrekterweise auf das Reißverschlussverfahren nach § 7 Absatz 4 StVO:

Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, dass sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlussverfahren).

Man könnte allerdings anmerken, dass es sich nicht um einen Fahrstreifen, sondern um einen getrennten Beschleunigungs-/Verzögerungsstreifen handelt.