Stammkapital und Gesellschaftsvermögen in einer GmbH?

3 Antworten

Nein, das Stammkapital ist keine Kaution oder ähnliches.

das stamm Kapital kann ganz normal für die betrieblichen Belange verwendet werden und könnte auch direkt als Sacheinlage geleistet werden (außer dei der UG).

Eine GmbH ist eine juristische Person, die nur entsteht, wenn Sie ein Vermögen von 25.000€ hat. Hat Sie das Kapital nicht, ist Sie nicht entstanden.

Dieser Person (GmbH = juristischen Person) werden 25.000€ unwiderrufbar geschenkt. (Ganz richtig ist die Aussage nicht, aber sie zeigt sehr gut, was passiert.) Weil es unwiderrufbar ist, muss es bei einem Notar gemacht werden.

Mit dem Geld kann die Person (GmbH = juristischen Person) machen, was sie will. Allerdings ist das, was die GmbH will, im Geschäftszweck festgelegt. Das Kapital kann also nur für den Geschäftszweck verwendet werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Lieber Fragenersteller,

vielen Dank für deine Frage.

Das Stammkapital benennt Grundlage der GmbH als Kapitalgesellschaft. Es kennzeichnet das bei der Gründung oder späterer Kapitalerhöhung durch Einlagen der Gesellschafter sogleich oder später aufzubringende Gesellschaftsvermögen und gibt insofern Aufschluss über die Eigenkapitalausstattung.

Die Besonderheit des Stammkapitals liegt in der Kapitalaufbringung und der Kapitalerhaltung. Nach der Regelung des § 30 Abs. 1 GmbHG darf das zur Erhaltung des Stammkapital erforderliche Vermögen nicht an die Gesellschafter ausgezahlt werden. Insoweit besteht also eine besondere Bindung für das Stammkapital.

Es ist aber nicht so, dass die Gesellschafter das Stammkapital auf einem separaten Konto aufbewahren müssen. Den Gesellschaftern der GmbH steht es grundsätzlich frei mit dem Stammkapital zu wirtschaften.

Dazu folgendes Beispiel zur besseren Verständnis. A und B gründen eine GmbH mit einer Bareinlage (Geld) in Höhe von 25.000 Euro. Von den 25.000 Euro erwirbt A nun einen Pizzaofen und ein einen Pkw.

Für die Vorschriften über die Kapitalerhaltung ist es grundsätzlich irrelevant, ob das Stammkapital in Form von Bargeld vorliegt oder in Form des Pizzaofens und des Pkw.

Wichtig ist aber folgendes nach § 49 III GmbHG muss eine Gesellschafterversammlung einberufen werden, wenn das Stammkapital zur Hälfte verloren ist.

Haben A und B in unserem Beispiel jetzt einen Unfall mit ihrem Auto, wobei das Auto vollständig zerstört wird, muss also eine Gesellschafterversammlung einberufen werden.

A und B müssen sich dann entscheiden, ob sie ihre Gesellschaft weiter führen müssen. Es besteht aber keine Pflicht das Stammkapital wieder in Höhe von 25.000 Euro aufzufüllen.

Disclaimer: Die Beantwortung dieser Frage ist keine Rechtsberatung! 

Ich hoffe, dass ich dir helfen konnte. 

Viele Grüße

Hannibal

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
diecoolen 
Fragesteller
 15.03.2022, 22:09

Es hilft auf jeden Fall weiter. Ich studiere in Österreich, da ist die Gesetzeslage natürlich etwas anders. Beispielsweise, vielleicht ist es in Deutschland ähnlich, gilt bei einer Sachgründung die Hälfteklausel, was heißt, dass das Stammkapital zur Hälfte aus Sacheinlagen und zur Hälfte aus Bareinlagen bestehen muss. Wobei mind. 17.500€ eingezahlt sein müssen (Stammkapital muss mind. 35.000€ betragen). Wenn ich das Ganze jetzt aber richtig verstehe, dann dürfte ich auch diese 17.500€ aufwenden, um eine Sache einzubringen. Oder eben nicht? Könntest du mir da vielleicht auch noch weiterhelfen? Wie würdest du sowas bewerten?

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