Sozialmedizinische gutachterliche Stellungnahme?
Hallo, weil ich in der Vorgeschichte schwer krank war, aber jetzt alles in Ordnung ist, hat Agentur für Arbeit ein Gutachten durchgeführt, wo drin steht: Für die zuletzt ausgeübte Tätigkeit ist das Leistungsvermögen aufgehoben. Was heisst das? Kann ich in dem Beruf was ich bisher ausgeübt habe, niemals mehr schaffen, wenn ich mich dazu bereit fühle? Können Agentur für Arbeit mir die Tätigkeit verbieten?
2 Antworten
Bedeutet, dass Du den zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr an min. 3 Stunden täglich ausüben kannst, dass erst einmal zeitlich unbegrenzt, wenn da sonst nichts weiter steht.
Verbieten da wieder zu arbeiten wird wohl keiner können, wenn Du dich wieder in der Lage dazu fühlst, aber wenn es dann um eine evtl. Rente geht, könnte es dann evtl. mit der RV - und der Rente zu Problemen kommen.
Es ist nach meinem Verständnis erst einmal 'nur' eine sozialmedizinische Feststellung. Demnach bist du (ohne Nennung einer Zeitdauer) nicht in der Lage, die zuletzt von dir ausgeübte Tätigkeit fortzuführen aufgrund unzureichenden Leistungsvermögens.