Sozialmedizinische gutachterliche Stellungnahme?

2 Antworten

Bedeutet, dass Du den zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr an min. 3 Stunden täglich ausüben kannst, dass erst einmal zeitlich unbegrenzt, wenn da sonst nichts weiter steht.

Verbieten da wieder zu arbeiten wird wohl keiner können, wenn Du dich wieder in der Lage dazu fühlst, aber wenn es dann um eine evtl. Rente geht, könnte es dann evtl. mit der RV - und der Rente zu Problemen kommen.

Es ist nach meinem Verständnis erst einmal 'nur' eine sozialmedizinische Feststellung. Demnach bist du (ohne Nennung einer Zeitdauer) nicht in der Lage, die zuletzt von dir ausgeübte Tätigkeit fortzuführen aufgrund unzureichenden Leistungsvermögens.