Sozialamt rückwirkend Beiträge Krankenkassen bezahlen?
Hallo,
Ich habe im Januar meine Arbeit verloren seitdem übernimmt mein sozialamt die Beiträge nicht für die Krankenkasse. Versuche in der Familienversicherung rein zu kommen. Habe auch ein Schreiben von Caritas Werkstatt bekommen. Würde dann das sozialamt die Beiträge rückwirkend bezahlen?
1 Antwort
Wenn Anspruch auf Familienversicherung bei einem gesetzlich versicherten Elternteil besteht, ist dieser vorrangig. Selbstverständlich zahlt dann das Amt keine Beiträge.
Der Anspruch besteht nach § 10 SGB V als Stellenloser bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres, wen das eigene Einkommen die Grenze von 505 € monatlich nicht übersteigt und kann auch rückwirkend realisiert werden.
Du musst die Familienversicherung bei der Krankenkasse deiner Eltern anmelden. Sie muss dich versichern - auch rückwirkend.
Es wäre aber auf jeden Fall sinnvoll gewesen, sich arbeitslos zu melden.