Sozialamt rückwirkend Beiträge Krankenkassen bezahlen?

1 Antwort

Wenn Anspruch auf Familienversicherung bei einem gesetzlich versicherten Elternteil besteht, ist dieser vorrangig. Selbstverständlich zahlt dann das Amt keine Beiträge.

Der Anspruch besteht nach § 10 SGB V als Stellenloser bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres, wen das eigene Einkommen die Grenze von 505 € monatlich nicht übersteigt und kann auch rückwirkend realisiert werden.

Du musst die Familienversicherung bei der Krankenkasse deiner Eltern anmelden. Sie muss dich versichern - auch rückwirkend.

Es wäre aber auf jeden Fall sinnvoll gewesen, sich arbeitslos zu melden.