Krankenkassen Problem - Krankengeld!?

4 Antworten

Ein Einstellung des Krankengelds, aus welchem Grund auch immer, wird vorab angekündigt. Da ist es dann egal, ob die KK wegen Einschaltung des MD(K), wegen Erschöpfung des Anspruchs oder wegen sonstiger Gründe das Krankengeld einstellt. Zu diesem Zeitpunkt hättest du handeln müssen. Also vor Januar 2020! Und natürlich ist die BA auch an ihre Weisungen gebunden und wird rückwirkend die Beiträge nicht übernehmen.

Dei dir wird demnächst wahrscheinlich eine Inkassoforderung einlaufen. Die Krankenkassen pfänden bei Nicht-Kooperation rigoros.

Das Krankengeld wurde eingestellt:

  • weil der Medizinische Dienst der Krankenkassen dich für arbeitsfähig erklärt hat
  • oder weil du ausgesteuert wurdest, d.h. dein Anspruch auf Krankengeld endete

Im 1. Fall hätte dein behandelnder Arzt, nicht du Einspruch gegen diese Entscheidung einlegen können. Die Beauftragung des MDK durch die Krankenkasse geht grundsätzlich in Ordnung. Die Krankenkassen sind nicht nur berechtigt, sondern, wenn es nach Art, Schwere, Dauer oder Häufigkeit der Erkrankung oder nach dem Krankheitsverlauf erforderlich ist, gesetzlich sogar verpflichtet, gutachtliche Stellungnahmen des MDK einzuholen, um Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit zu beseitigen (§ 275 Abs. 1 SGB V). Allerdings ist das Gutachten des MDK für die Krankenkasse grundsätzlich verbindlich. Dies regelt § 6 der Richtlinien des sog. „Gemeinsamen Bundesausschusses“ (dies ist eine gemeinsame Einrichtung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen) über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit. 

Die Krankenkasse muss sich an das Ergebnis der MDK-Begutachtung halten. Eine AU-Bescheinigung des Arztes alleine kann das Gutachten des MDK nicht aushebeln, selbst wenn der Arzt die Arbeitsfähigkeit seines Patienten schlechter einschätzt als der MDK. Der Arzt kann aber z. B. ein Zweitgutachten beantragen (§ 4 Abs. 2 der Richtlinien).

Dein Arzt hätte handeln müssen. Du hättest ihm das Schreiben der Krankenkasse zeigen müssen, dann hätte er aktiv werden können.

Nun ist es zu spät, du wirst die 2 Monate die Beiträge entrichten müssen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

reden wird tatsächlich über 2020?

das ist über ein Jahr her. bekommst du seit 1 Jahr keine Leistungen vom Amt?

warum hast du keine Widerspruch über deinen behandelnden Arzt eingelegt?

was war der Grund für die Einstellung?

Du hast doch bestimmt was schriftlich über die Einstellung bekommen. Da hättest du widersprechen müssen

Markus495 
Fragesteller
 20.07.2021, 20:12

Eine Rechtsbelehrung lag diesem Schreiben nicht bei. aber ich habe der Krankenkasse mitgeteilt, dass ich damit nicht einverstanden bin.

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