deiner Wohnort ist egal wenn es um die Familienversicherung geht. hauptsache du hast keine Einkünfte von mehr als einem Minijob
das brauchen nur Studenten die während des Studium in einer privaten Krankenversicherung sind/sein wollen.
wenn du gesetzlich versichert bist brauchst du das nicht.
die Frage ist nicht ob er seine Kosten decken kann mit dem was er hat, sondern ob er mit dem Einnahmen die er habt unter dem festgelegten Existenzminimum liegt.
die Frage ist, wie deine Versicherungszeiten vor der Schwangerschaft bzw. Geburt waren.
warst du vorher pflichtversichert? also beschäftigt oder ALG1?
ich würde nie einem Zahnarzt oder Kieferorthopäden sagen, dass eine Zusatzversicherung besteht. da klingelt bei denen sofort die Kasse.
meine persönliche Meinung, ja, die wollen euch abzocken
in den ersten 4 Wochen eines Beschäftigungsverhältnisses zahlt der Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung, sondern man fällt sofort ins Krankengeld. allerdings nur dann, wenn die Krankmeldung innerhalb einer Woche nach deren Ausstellung bei der Krankenkasse vorliegt.
bist du schon länger als 4 Wochen beschäftigt, bekommst du Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. musst aber dennoch die Krankmeldung innerhalb von einer Woche bei der Krankenkasse einreichen.
ich weiß das klingt oberlehrerhaft, aber es steht nicht ohne Grund auf den Krankmeldungen drauf, dass man die einreichen muss. wenn das nicht so wichtig wäre, würde es nicht draufstehen....
das ist eine automatisierter Vorgang. die Krankenkasse hat nur die verschlüsselte Diagnose von der Krankmeldung. die Diagnose hat das System als Verletzung am Bein erkannt. dann geht automatisch ein solcher Bogen raus, um evtl. Fremdverschulden durch einen Dritten auszuschließen. die Krankenkasse kennt nicht den Hintergrund, warum da eine Bein/Knöcheldiagnose drauf steht.
jetzt sagst du selbst, dass das kein Unfall war. da reich ein Anruf bei der Krankenkasse. einfach sagen, dass du eine Zeckenbiss hattest und damit ist das dann erledigt.
was die Brandverletzung am Kopf geht, das selbe Spiel. einfach mitteilen, dass kein Dritter dran beteiligt war. manchmal ist man ja selbst schusselig.
du hast keine Folgen zu befürchten. die Kasse zahlt alle Kosten.
Screenshot von der App machen wo ersichtlich ist wann es hochgeladen wurde
reden wird tatsächlich von Mehrbedarf? das wäre über das Jobcenter.
oder meinst du Zuzahlungen und Mehrkostenanteil? das wäre nämlich was anderes.
bevor ihr über neue Implantate nachdenkt, sollte deine Mutter mal eine Osteoporosetest machen. denn Osteoporose ist in den meisten Fällen der Grund warum Implantate rausfallen.
wenn sich das bestätigt, dann bringen neue Implantate überhaupt nichts, da auch diese wieder rausfallen werden. quasi rausgeworfenes Geld.
die Krankenkasse zahlen nur ausreichende Versorgung, was Prothesen sind. alles was darüber hinaus geht ist mehr als ausreichend und wird nicht von den Kassen übernommen. da gibt es auch keine Ausnahmen.
Krankmeldungen kann man schon sehr lange per App bei den Krankenkassen hochladen. auch akzeptieren die meisten vorab sie als Fax oder als Foto in einer Email.
wenn du es zum Arzt geschafft hast, dann hättest du die Krankmeldung auch gleich am selben Tag zur Kassen schicken können. ein Anruf bei der Kasse hätte auch geholfen.
du hast da leider kaum Möglichkeiten das die Krankenkasse da irgendwas rückwirkend anerkennt, gerade weil so viele Möglichkeiten vorhanden sind die Krankmeldung auch ohne Postweg zur Kasse übermittelt zu bekommen.
die Rentenversicherung zahlt nur Arbeitsplatz-Hilfsmittel, nicht für den Privatgebrauch.
über die Krankenkasse gibts auch keinen Stuhl oder Tisch.
bleibt alles deine Privatsache.
evtl. über die Steuererklärung probieren wenn du evtl. ein Attest beilegst vom Arzt.
wenn du zu dem Spezialisten (Privatarzt) ohne vorherige Zustimmung der Krankenkasse gegangen bist, dann bekommst du nichts von der Krankenkasse.
nimm doch einfach deine Diagnose und lass dir die Medikamente ab sofort vom Hausarzt verordnen.
im April war der Beitrag für März fällig. deshalb war die Zahlung auch korrekt.
freiwillige Beiträge sind immer erst im Folgemonat fällig.
im März hast du für Februar gezahlt.
wie hoch ist denn die Rechnung? ganz kostenlos ist die Schiene nicht. man muss immer einen Eigenanteil zahlen. ähnlich wie bei Medikamenten die 5 Euro.
die Krankenkasse schickt dir erst eine Mahnung, dann den Gerichtsvollzieher bzw. das Hauptzollamt, dass die Forderung eintreiben will/wird.
zahlst du weiterhin nicht, oder kannst schlichtweg nicht zahlen, schränkt die Krankenkasse deine Leistungen ein. sie spricht ein sogenanntes Leistungsruhen aus. das bedeutet, dass du nur noch für Schmerz- und Notfallbehandlungen versichert bist. für alles andere muss du selbst zahlen.
reden wird tatsächlich über 2020?
das ist über ein Jahr her. bekommst du seit 1 Jahr keine Leistungen vom Amt?
warum hast du keine Widerspruch über deinen behandelnden Arzt eingelegt?
was war der Grund für die Einstellung?
wende dich an deine Krankenkasse und lasse deine individuelle Belastungsgrenze ausrechnen. wenn du tatsächlich so viel an gesetzlichen Zuzahlungen hast, dann kommt evtl. eine Zuzahlungsbefreiung für dich infrage.
hier findest du alle Vorsorgeuntersuchungen die die Kasse übernimmt. ist nach Alter gestaffelt.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/checkup.html
alle Untersuchungen die du machen willst, weil du es willst, aber keine medizinische Indikation vorliegt, musst du selbst bezahlen.
eine Reha (den Begriff Kur gibts so nicht mehr) gibt es bei medizinischer Notwendigkeit, wenn bereits alle ambulanten Maßnahmen ausgeschöpft sind.
die medizinische Notwendigkeit entscheidet dein behandelnder Arzt. der füllt auch das entsprechende Formular für den Antrag aus.
ambulante Maßnahmen ausgeschöpft werden muss immer vorher. heißt, Ernährungsberatung, medizinische Anamnese warum man nicht zunimmt usw.
wenn also dein Arzt bisher nicht im Boot ist und bisher keine ambulanten Maßnahmen stattgefunden haben, wird das mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit abgelehnt. wenn es in Richtung Magersucht geht, dann ist eine Psychiartrische Behandlung angeraten.
du schreibst jetzt nicht wie alt du bist, ob du arbeitest oder noch zur Schule gehst.
hier gibts nämlich auch noch einen Fallstrick. die Krankenkasse ist nur zuständig wenn du noch nicht arbeitest. denn ansonsten ist die Rentenkasse für Rehas zuständig.