das brauchen nur Studenten die während des Studium in einer privaten Krankenversicherung sind/sein wollen.

wenn du gesetzlich versichert bist brauchst du das nicht.

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die Frage ist nicht ob er seine Kosten decken kann mit dem was er hat, sondern ob er mit dem Einnahmen die er habt unter dem festgelegten Existenzminimum liegt.

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die Frage ist, wie deine Versicherungszeiten vor der Schwangerschaft bzw. Geburt waren.

warst du vorher pflichtversichert? also beschäftigt oder ALG1?

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Abzocke bei nicht medizinisch notwendiger Zahnspange?

Hallo,

ich war mit meinem Sohn, 14, zum Kieferorthopäden. Seine Zahnfehlstellung fällt in die Kategorie 1 oder 2, so genau wurde uns das nicht gesagt. Auf jeden Fall übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nicht.

Ich habe dann ein Angebot von denen bekommen. Normalerweise würde die Behandlung 3.800 € kosten. Weil ich aber dort auch in Behandlung war, würden die mir einen Sonderpreis von 2.800 € machen.

Ich sagte, ich hätte das gerne schriftlich. Die Dame meinte, das ginge nicht. Das könnte sie mir nur mündlich sagen. Ich sagte, ich brauche das für meine private Zusatzversicherung. Sie meinte daraufhin, dass es unter den Gegebenheiten völlig anders aussehen und man einen Heil- und Kostenplan erstellen müsse und nach GOZ abrechnen müsse und die Zahnspange dann 5.500 bis 6.000 € kosten würde. Ich bin fast vom Glauben abgefallen und war echt stinkig.

Ich hab gesagt, wir holen uns ein 2. Angebot ein.

Hab dann mit einigen Bekannten gesprochen. Deren Behandlung belief sich immer auf ca. 4.000 €. Das waren allerdings alles medizinisch notwendige Fälle.

Ich hab dann nochmal nachgefragt, weil ich nicht verstehe, warum das auf mal doppelt so teuer sein soll. Die Dame meinte, nach GOZ ist die Zahnspange so teuer und die Versicherungen wollen nun mal diesen Heil- und Kostenplan.

Also kostet eine Zahnspange bei einer sehr geringen Zahnfehlstellung 5.500 € und je schiefer desto günstiger. So muss ich das doch verstehen. Das ist doch reine Abzocke? Ich kapier das nicht.

Was würdet ihr mir raten? Was soll ich machen?

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ich würde nie einem Zahnarzt oder Kieferorthopäden sagen, dass eine Zusatzversicherung besteht. da klingelt bei denen sofort die Kasse.

meine persönliche Meinung, ja, die wollen euch abzocken

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in den ersten 4 Wochen eines Beschäftigungsverhältnisses zahlt der Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung, sondern man fällt sofort ins Krankengeld. allerdings nur dann, wenn die Krankmeldung innerhalb einer Woche nach deren Ausstellung bei der Krankenkasse vorliegt.

bist du schon länger als 4 Wochen beschäftigt, bekommst du Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. musst aber dennoch die Krankmeldung innerhalb von einer Woche bei der Krankenkasse einreichen.

ich weiß das klingt oberlehrerhaft, aber es steht nicht ohne Grund auf den Krankmeldungen drauf, dass man die einreichen muss. wenn das nicht so wichtig wäre, würde es nicht draufstehen....

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das ist eine automatisierter Vorgang. die Krankenkasse hat nur die verschlüsselte Diagnose von der Krankmeldung. die Diagnose hat das System als Verletzung am Bein erkannt. dann geht automatisch ein solcher Bogen raus, um evtl. Fremdverschulden durch einen Dritten auszuschließen. die Krankenkasse kennt nicht den Hintergrund, warum da eine Bein/Knöcheldiagnose drauf steht.

jetzt sagst du selbst, dass das kein Unfall war. da reich ein Anruf bei der Krankenkasse. einfach sagen, dass du eine Zeckenbiss hattest und damit ist das dann erledigt.

was die Brandverletzung am Kopf geht, das selbe Spiel. einfach mitteilen, dass kein Dritter dran beteiligt war. manchmal ist man ja selbst schusselig.

du hast keine Folgen zu befürchten. die Kasse zahlt alle Kosten.

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Screenshot von der App machen wo ersichtlich ist wann es hochgeladen wurde

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bevor ihr über neue Implantate nachdenkt, sollte deine Mutter mal eine Osteoporosetest machen. denn Osteoporose ist in den meisten Fällen der Grund warum Implantate rausfallen.

wenn sich das bestätigt, dann bringen neue Implantate überhaupt nichts, da auch diese wieder rausfallen werden. quasi rausgeworfenes Geld.

die Krankenkasse zahlen nur ausreichende Versorgung, was Prothesen sind. alles was darüber hinaus geht ist mehr als ausreichend und wird nicht von den Kassen übernommen. da gibt es auch keine Ausnahmen.

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Krankmeldungen kann man schon sehr lange per App bei den Krankenkassen hochladen. auch akzeptieren die meisten vorab sie als Fax oder als Foto in einer Email.

wenn du es zum Arzt geschafft hast, dann hättest du die Krankmeldung auch gleich am selben Tag zur Kassen schicken können. ein Anruf bei der Kasse hätte auch geholfen.

du hast da leider kaum Möglichkeiten das die Krankenkasse da irgendwas rückwirkend anerkennt, gerade weil so viele Möglichkeiten vorhanden sind die Krankmeldung auch ohne Postweg zur Kasse übermittelt zu bekommen.

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die Rentenversicherung zahlt nur Arbeitsplatz-Hilfsmittel, nicht für den Privatgebrauch.

über die Krankenkasse gibts auch keinen Stuhl oder Tisch.

bleibt alles deine Privatsache.

evtl. über die Steuererklärung probieren wenn du evtl. ein Attest beilegst vom Arzt.

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wenn du zu dem Spezialisten (Privatarzt) ohne vorherige Zustimmung der Krankenkasse gegangen bist, dann bekommst du nichts von der Krankenkasse.

nimm doch einfach deine Diagnose und lass dir die Medikamente ab sofort vom Hausarzt verordnen.

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Nach Erbe ALG2 beendet, nun Schulden bei der Krankenkasse?

Hallo ihr,

ich hatte letztes Jahr, Mitte August, etwas von meinem verstorbenen Vater vererbt bekommen und daraufhin das ALG2 abgemeldet. Mir wurde aber vorher mitgeteilt, dass das Jobcenter mich weiterhin versichern würde, weil die Summe sehr klein war. Nun, im April diesen Jahres, bekam ich von meiner Krankenkasse die Info, dass das Jobcenter mich dort rückwirkend ab 01.09.20 abgemeldet hat. Somit habe ich nun Schulden von ca 1400€ (203€ an Beiträgen x 7 Monate). Mit der Krankenkasse habe ich eine Vereinbarung gemacht, dass ich für die freiwillige Versicherung die monatlichen 203€ zahle, plus monatlich 50€ der übrigen Schulden.

Nach 6 Monaten konnte ich nun wieder einen ALG2 Antrag stellen, der nun auch bewilligt wurde und heute kam das Schreiben meiner KK, dass das JC mich rückwirkend zum 01.04.21 versichert hat. Allerdings habe ich im April die 203€, ebenfalls wie im Juni gezahlt. Die KK, mit der ich vorhin noch telefoniert habe, meinte, die haben die übrige Summe schon mit meinen Schulden verrechnet und nun schulde ich denen noch 850€. Das Geld, was ich denen zu viel gezahlt habe, können die mir nicht wiedergeben, da ich ja noch die Schulden habe.

Ist es also möglich mit meiner Sachbearbeiterin vom Jobcenter zu reden, dass die mir die 406€ wiedergeben? Hatte im Mai nicht an die Krankenkasse gezahlt, da der Antrag da schon vorlag und ich den ausgefüllt hatte. Wollte nicht zu viel zahlen und auf Nummer sicher gehen, da ich auf das Geld angewiesen bin. Bzw, ist das Jobcenter dazu verpflichtet, die entstandenen Schulden zu zahlen?

Ich hoffe, es kann mir jemand helfen :/

Liebe Grüße :)

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im April war der Beitrag für März fällig. deshalb war die Zahlung auch korrekt.

freiwillige Beiträge sind immer erst im Folgemonat fällig.

im März hast du für Februar gezahlt.

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wie hoch ist denn die Rechnung? ganz kostenlos ist die Schiene nicht. man muss immer einen Eigenanteil zahlen. ähnlich wie bei Medikamenten die 5 Euro.

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die Krankenkasse schickt dir erst eine Mahnung, dann den Gerichtsvollzieher bzw. das Hauptzollamt, dass die Forderung eintreiben will/wird.

zahlst du weiterhin nicht, oder kannst schlichtweg nicht zahlen, schränkt die Krankenkasse deine Leistungen ein. sie spricht ein sogenanntes Leistungsruhen aus. das bedeutet, dass du nur noch für Schmerz- und Notfallbehandlungen versichert bist. für alles andere muss du selbst zahlen.

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reden wird tatsächlich über 2020?

das ist über ein Jahr her. bekommst du seit 1 Jahr keine Leistungen vom Amt?

warum hast du keine Widerspruch über deinen behandelnden Arzt eingelegt?

was war der Grund für die Einstellung?

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wende dich an deine Krankenkasse und lasse deine individuelle Belastungsgrenze ausrechnen. wenn du tatsächlich so viel an gesetzlichen Zuzahlungen hast, dann kommt evtl. eine Zuzahlungsbefreiung für dich infrage.

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hier findest du alle Vorsorgeuntersuchungen die die Kasse übernimmt. ist nach Alter gestaffelt.

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/checkup.html

alle Untersuchungen die du machen willst, weil du es willst, aber keine medizinische Indikation vorliegt, musst du selbst bezahlen.

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eine Reha (den Begriff Kur gibts so nicht mehr) gibt es bei medizinischer Notwendigkeit, wenn bereits alle ambulanten Maßnahmen ausgeschöpft sind.

die medizinische Notwendigkeit entscheidet dein behandelnder Arzt. der füllt auch das entsprechende Formular für den Antrag aus.

ambulante Maßnahmen ausgeschöpft werden muss immer vorher. heißt, Ernährungsberatung, medizinische Anamnese warum man nicht zunimmt usw.

wenn also dein Arzt bisher nicht im Boot ist und bisher keine ambulanten Maßnahmen stattgefunden haben, wird das mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit abgelehnt. wenn es in Richtung Magersucht geht, dann ist eine Psychiartrische Behandlung angeraten.

du schreibst jetzt nicht wie alt du bist, ob du arbeitest oder noch zur Schule gehst.

hier gibts nämlich auch noch einen Fallstrick. die Krankenkasse ist nur zuständig wenn du noch nicht arbeitest. denn ansonsten ist die Rentenkasse für Rehas zuständig.

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