Sollten Menschenrechte für Straftäter eingeschränkt werden?

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Man kann Strafrecht und Menschenrechte nicht über einen Kamm scheren. Einfach weil es schon die Tatsache es umzusetzen, rechtlich zu einer Straftat werden. Egal ob Offiziale Delikte noch Bagatellfälle.

Natürlich wünscht man sich nicht, dass im selben Haus ein Mörder oder Verhewaltiger aber auch sicher kein Drogendealer anzutreffen.

Diese Menschen haben es eh schon schwer, nach ihrer Rehabilitation einen Anschluss in unserer gesitteten Gesellschaft zu finden. Ich denke, das ist Strafe genug. Alleine weil du damit Straftaten aus der Kindheit, die das Leben lang prägen, mit Strafen vergleichst, die um Dimensionen deftiger zu sehen sind.

Jmd der so Menschen verurteilt, muss sich nicht wundern, warum er dann ausgeschlossen wird. Menschen können sich ändern und diese Chance dazu verdient keiner nicht selbst erhalten zu dürfen.

Nein, denn dieses "Wie Du mir so ich dir" ist eine charakterschwache und emotionalgeprägte Einstellung. Der Staat sollte sich nicht von Emotionen leiten.

Man ist nicht weniger Mensch, nur weil man Straftäter ist. Außerdem gibt es unschuldige, die fälschlicherweise verurteilt wurden

Nein.

Menschenrechte einzuschränken, egal für wen, ist eine Büchse der Pandora, von der wir tunlichst die Finger lassen sollten.

Da müsstest du wesentlich spezifischer werden. Freiheitsstrafe bspw. existiert, wie dir wohl bekannt ist, bereits und stellt ganz ihrem Namen gemäß einen Eingriff in die Freiheitsrechte dar.
Wenn dir etwa vorschwebt, Straftätern das Recht auf körperliche Unversehrtheit zu nehmen, dann ist das vehement abzulehnen.