11 Antworten

Das ist Amtsanmaßung! Die gehören ins Gefängnis! So hat es 1929 mit der SA in Deutschland auch angefangen!

Aus „dejure.org“:

§ 132 Amtsanmaßung

Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Workman  10.06.2025, 07:24

Das wäre aber wohl nur so, wenn man sich als Zoll, Polizei oder Feuerwehr oder sowas ausgibt. Wenn die sagen, wir sind von der Bürgerwehr, wäre das erstmal keine amtsanmaßung, für mein empfinden.

iQhaenschenkl  10.06.2025, 07:28
@Workman

Damit wäre eine Bürgerwehr sogar verfassungswidrig! Das ist dann sogar noch eine Nummer größer!

Eine Bürgerwehr haben wir mit der SA seit 1929 ja schon mal gehabt. Wo das hingeführt hat sollte man wissen. Daraus haben die Väter/Mütter unseres Grundgesetzes gelernt und dem Ganzen einen Riegel vorgeschoben.

Workman  10.06.2025, 07:34
@iQhaenschenkl

Jetzt übertreib mal bitte nicht. Kann ja auch sein, dass sich wer einfach verfahren hat oder wirklich mal Hilfe braucht oder die Polizei oder anweinderweig hilfe braucht und dann biste froh, wenn Leute helfen können. Warum muss man dann gleich wieder Nazi Vergleiche bringen?

iQhaenschenkl  10.06.2025, 08:15
@Workman

Weil das Fakten sind! Die SA ist auch ins Leben gerufen worden, um den angeblich zu schwachen Staat vor eine unbeliebten Menschengruppe (Juden) zu schützen.

Nein.

Wer sich das hier wünscht, zeigt, welche Gesinnung die betreffende Person hat.


Workman  10.06.2025, 07:29

Wenigstens tut derjenige zumindest irgendwas.

Nein! Wer Grenzsoldat oder Polizei spielen will, soll den Beruf erlernen wie jeder andere auch. Ausbildung a La Fernseher ist zu wenig.

Natürlich nicht! Das ist Amtsanmaßung und grenzt an Anarchie.

Nein das dürfen sie nicht. Wozu haben sie Grenzkontrollen?Das ist Sache des Landes und nicht einzelner Bürger.