Sollte man es nicht entgehen lassen widerspruch einzulegen wenn Pflegegrad antrag abgelehnt wurde?
Also die Gutachterin die da war meint den antrag abzulehen da die pflegende Person vom Bett alleine aufgestanden wäre und deshalb kein Plegegrad 3 Anspruch zu stehe, ja gut aber deswegen wurde der Antrag ja auch nicht gestellt, zudem hat die Person sich gestützt beim aufstehen um aus dem Zimmer rauszugehen, die Gutschterin war nicht im Zimmer und hat das nicht gesehen.
Die pflegende Person kam raus und saß sich auch schnell wieder hin, aufgrund weil sie tatsächlich eine psoriaris erkrankung habe an den Füßen, die Diagnose auch vorlag, ich der Gutachterin zuvor auch mitteilte das sie nicht lange laufen könne weil der Schmerz unerträglich sei und deshalb sie pausen einlege ständig, weswegen wir auf rollator umweichen würden, aber nochmal deshalb wurde der Antrag eigentlich nicht gestellt... die gutachterin hatte erwartet das ich ihr hoch helfe vom Bett, doch in dem moment wollte ich mich raushalten, weil ich der Gutachterin vorher schon meinte das sie im Bett liegen bleiben würde und bestimmt nicht aufstehen wollen würde weil sie ständig den halben Tag lang im bett liege aufgrund psychische erkrankung, deshalb ja auch der antrag, weil die Person dauernd im bett liege und ich den haushalt mache und sogar sie wasche weil sie nicht auf sich achtet und manchmal sogar der urin der Person entwischt, weil das bereits paar mal vorkam ich es zur routine gemacht habe sie jeden Tag zu waschen, nur deshalb stellte ich den antrag bzw. Wir.
Nun ich sollte ihr hoch helfen, als ich meinte das sie nicht wollen würde bzw. Das die Gutachterin selber es doch versuchen solle sie zum aufstehen zu bringen meinte sie zu mir sie würde das Gutachten abrechen wollen wenn ich es nicht tue, damit hatte sie mich ziemlich eingeschüchtert, da sie zudem aufgebracht war, ich brauchte die pflegende Person nur aufwecken und sie war auch gleich aufgestanden weil sie unter anderem es mitbekam das das gutachten sonst abgebrochen werde. Die Gutachterin hat uns in dem augenblick nicht gut getan und sonst auch keinerlei verständnis gezeigt das es sich hier um ein anderes Problem handle.
Nun widerspruch einlegen oder abwarten oder was sollen wir machen? mit welchen worten Widerspruch einlegen? Ehrlich gesagt war ich selber sogar kurz davor das ganze abzubrechen als die Gutachterin da war, weil sie halt unter anderem behauptete das schlecht laune und streiterein was ganz normales sei und für sie keine psychische erkrankung als ich versuchte ihr eine antwort zu geben wie sich wahnvorstellungen äußern würden, zudem meinte ich auch das ich kein psychologe sei und das schlecht beantworten kann. Die diagnosen liegen ja aber auch nicht umsonst vor ihrer Nase.
Nun wie berurteilt ihr das?
3 Antworten
Anwalt
Ohne Anwalt kann du nichts gegen die Behörden
Richtig, ein Anwalt sollte den Wiederspruch einlegen und eine neue Prüfung beantragen.
Ohne Anwalt sieht die Lage hoffnungslos aus
Du kannst Widerspruch einlegen und vom behandelnden Arzt dazu Stellung nehmen lassen in einem Bericht, wie der derzeitige Gesundheitszustand ist.
Leider ist es heute fast immer nur möglich mit einem Widerspruch, oder Klage etwas zu erreichen.
Alles Gute Euch und viel Glück, dass der Widerspruch angenommen wird.
Die begutachtende Person kann nur begutachten, was sie selbst gesehen hat bzw. was durch Befunde schon nachgewiesen ist. Deshalb ist es wichtig, im Widerspruchsverfahren neue Gründe einzubringen, die bisher nicht berücksichtigt wurden, z. B. wenn die Gutachterin eine Einschränkung gar nicht gesehen hat.
Praktisches Beispiel: Während der Begutachtung wird der Bettlägrige üblicherweise keine Mahlzeit im Bett einnehmen. Deshalb sieht die Gutachterin auch nicht, dass die Person stark kleckert und dass deshalb ein erhöhter Pflegeaufwand erforderlich ist oder gar gefüttert werden müsste. Üblicherweise werden diese Abläufe hinterfragt. Wenn nicht, könnten solche, oder ähnliche Abläufe im Widerspruchsverfahren berücksichtigt werden.
Ich lebe vom Amt, ich könnte mir glaube ich keinen Anwalt leisten diesbezüglich, du meinst der widerspruch sollte mit einem Anwalt eingelegt werden?