Rentenversicherung Dauer Reha-Antrag?

2 Antworten

Normalerweise solltest Du nach dem Widerspruch die Reha genehmigt bekommen.

Das ist vollkommen normal. Die Rentenversicherungen lehnen grundsätzlich immer zuerst ab unter de Begründung, man könne dies auch alles auf ärztliche Verschreibung hin ambulant durchführen.

Daher: IMMER Widerspruch einlegen - und zwar so oft, bis die RV den Antrag genehmigt.

Falls man dort immer weiter herumzickt, bitte an einen Sozialverband wenden. Denn Sozialverbände sind in der Lage, so etwas einzuklagen.

Aber in der Regel erhält man die Zusage nach dem ersten Widerspruh. Und falls man Dir nur eine ambulante Reha genehmigen will, dann widersprichst Du noch einmal und gibtst an, dass der räumliche Abstand vom häuslichen Umfeld undbedingt und entscheidend sein wird für den Heilungsverlauf. Das wird Dir Dein Hausarzt oder jeder Psychiater, Psychiater oder Psychotherapeut jederzeit gerne schriftlich bestätigen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Das Leben war eine harte Schule!

Nach drei Monaten Untätigkeitsklage einreichen.