Sollte man einen User anzeigen, wenn man von ihm "Lachnummer" genannt wird?
Lachnummer ist ja eine strafbare Beleidigung. Also kann man ja einen Strafantrag stellen, damit dieser User zur Rechenschaft gezogen wird. Name und Aussehen sind leider unbekannt.
3 Antworten
Und wegen sowas sollen die Behörden alle Hebel in Bewegung setzen und ihre Zeit vergeuden? Die haben nun wirklich weitaus Wichtigeres zu tun.
Wenn man sich zur Lachnummer machen will, dann kann man das tun, besser ist es, hier Souveränität zu beweisen - zumal ich mir sehr sicher bin, dass das Strafverfahren, so es überhaupt eröffnet wird, auch mangels öffentlichen Interesses oder Geringfügigkeit wieder eingestellt werden und man auf den Zivilrechtsweg verwiesen werden wird.
Nur mal als Denkanstoß:
Solche Dinge werden regional unterschiedlich gehandhabt, im Süden der Republik ist selbst das A-loch nicht unbedingt eine gerichtswürdige Beleidigung.
Ne. Das wäre etwas übertrieben ! Man sollte es nur melden - fertig.
L.g. Jan