Ist der Ausruf Schlappschwanz als Beleidigung strafbar?

10 Antworten

Ja, eine Anzeige wegen Beleidigung ist möglich. Bei notorischer Ignoranz scheinen die Ordnungsbehörden dann übrigens noch ungemütlicher zu werden.

Wobei es jetzt durchaus vorkommt, dass auch von deren Seiten nicht adäquat gehandelt wird. Parkbänke abmontieren erscheint mir nämlich nicht sinnvoll.

Letztlich kommt es aber auf den Einzelfall an.

Kann da noch was kommen?

Es kann und es wird:

Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Quelle: https://dejure.org/gesetze/StGB/185.html

Könnte es sein, dass Deine Mitbewohnerin nicht zu den hellsten Kerzen auf der Torte gehört?

Eine Security kann niemandem im Park zu Geldstrafe verdonnern. Bestimmt war es das Ordnungsamt.

Dann werden die die Beleidigung (selbstverständlich war es eine) beanzeigen und bezeugen, wenn es zwei waren.

Daher glaube ich, da kann nicht nur, da wird noch was kommen.

Eindeutig : Beleidigung!

Egal wie man das Vorgehen findet! Ob da was kommt, weiß ich nicht. Die werden da sicher interne Vogaben haben, die ich aber nicht kenne.

Und Beleidigungen führen leichter zu Strafen, als wenn man sich und sei es nur "vermeintlich" einsichtig zeigt.

Ich bin bei der Polizei sogar schon mit echten Verkehrsverstößen durchgekommen, wenn ich eine Sondersituation erklärte und sogar ECHT REUIG war (einmal sogar bei einemn Rotlichtverstoß (das heißt normal Punkte in Flensburg)- aber als sie meine träneverquollenen Augen sahen....

Solange dieser Dame eine Anzeige lediglich angedroht wird, ist dies völlig harmlos. Für diese wird es erst dann interessant, sofern es nicht bei der Androhung bleibt, sondern diese realisiert wird.