Ist es strafbar, einen Dunkelhäutigen als Sklaven zu bezeichnen?

11 Antworten

Wenn Du die Leute namentlich kennst, kannst Du die anzeigen.

Ich würde das als Beleidigung einstufen, es ist gleichgültig ob die als Sklave bezeichnete Person dunkel- oder hellhäutig ist.

Das kann man bei der Polizei anzeigen, da Beleidigung nach §185 Strafgesetzbuch strafbar ist.

Bei der Anzeige sollte man Beweismittel beifügen, gut sind Zeugenaussagen von Augenzeugen, die die Beleidigung bezeugen können. Schriftliche Belege oder Handyaufnahmen gehen auch (Zwar ist es grundsätzlich nicht erlaubt, Personen ohne ihr Einverständnis zu filmen, zum Beleg einer Straftat werden Filmaufnahmen trotzdem oft akzeptiert)

Also es ist auf jeden Fall eine Beleidigung und ich denke schon,dass man dagegen Anklage erheben kann,nur bringt es meistens sowieso nichts,da der Angeklagte vllt. nur einen sehr kleinen Betrag Schmerzensgeld bezahlen muss.

Und nun zum was weiß ich wie vielten Mal: es gibt in Deutschland kein Verzeichnis für Beleidigungen oder ähnliches. Dass man dich als Skalve bezeichnet, kann eine Beleidigung sein muss es aber nicht. Es steht dir frei Strafanzeige wegen Beleidigung zu stellen.

es ist eine Feststellung *schlechtenwitzgerissen*