Kürzlich bekam ich einen Brief vom Mahn-Gericht. Ich soll 6.000,- EUR für einen damaligen Strom-Bezug, bezahlen. Mir wurde demgemäß damals (2018) ein Mahn- und auch ein Vollstreckungsbescheid, zugestellt. Da ich nicht einsprach, wurden diese gültig.
Ich habe nun sofort dagegen eingesprochen und berechtigt moniert, dass ich von dieser Forderung, und diesem MB und VB gar nichts weiß.
Damals, als ich noch dort wohnte, gab es tatsächlich einen Schuldbetrag von 4.000,- EUR, den ich dann in Bar, gg. Quittung, an einen Gerichtsvollzieher, in dessen Sprechstunde, zahlte.
Die weiteren Strom-Kosten brachte ich dann nicht immer auf, es kann durchaus ein Betrag offen stehen. Durch private große Probleme und Umstürze, und einen Umzug, blieb dann etwas ungeklärt.
Fakt ist, dass ich jene 4.000,- EUR offensichtlich noch einmal zahlen soll. Das geht aus keinem Grund.
Ich setzte mich nun, mit dem damaligen Stromanbieter in Verbindung, und forderte eine genaue Forderungsaufstellung per Post oder Email an, um mir einen detaillierten Überblick zu verschaffen. Aber die Dame dort wollte es nur telefonisch besprechen, was für mich nicht akzeptabel war.
Dort besteht man auf Zahlung, weil mir MB und VB zugestellt wurden. Problem ist aber, dass ich schon vorher auszog, und mein Name an Klingel / Briefkasten natürlich entfernt hatte. Ich weiß aber, dass der damalige Vermieter dort ein echter Sauhund ist, der sich über vieles hinweg setzt. Von einem and. Mieter, der zuvor ausgezogen war, weiß ich, lagen etliche Brief in einem Raum des Hauses, wo der Vermieter allein Zutritt hat. Er ist neugierig und übergriffig.
Sein damaliger Job (vor Renteneintritt) hatte auch viel mit dem betreffenden Stromanbieter zu tun, diese Personen kennen sich sehr gut, und ich gehe zwangsläufig davon aus, dass er einfach gemauschelt hat, und meinen Namen, zumindest dann, wenn die betreffenden Briefe unterwegs waren, angebracht hatte. Sonst wäre es nicht zugestellt worden.
Ich habe dem Mahn-Gericht gegenüber alles erklärt, und es gab ab, an ein Landgericht, wo nun der Anwaltszwang herrscht. Zunächst wolle man dort klären, ob mein Einspruch fristgerecht einging, dann in der Sache selbst weiter machen.
Nun kann ich aber keinen RA, zumal bei dem Streitwert, bezahlen. Auch überlege ich, ob ich den damaligen Vermieter anzeige, weil es ein Eingriff in das Post-Geheimnis war. Ich muss binnen 3 Wochen reagieren.
Was würdet ihr tun ?