Sollte man Drogensüchtigen gegen ihren Willen helfen?
Also vom Gesetz her
8 Antworten
Das ist in der Praxis so gut wie sinnlos.
Ohne ein gewisses Maß an Eigeninteresse wird ein vorübergehender Entzug von Suchtstoffen (sofern das überhaupt durch Kontrolle leistbar ist!!) keine nachhaltige Wirkung zeigen. Derjenige wird bei erster Gelegenheit wieder rückfällig.
Eine gewisse hilfreiche 'Brückenfunktion' zwischen eigentlich (noch) unzureichender Eigenmotivation und tatsächlichem Interesse an Drogenfreiheit kann die Möglichkeit des §35 des Betäubungsmittelgesetzes bieten. Hier wird unter gewissen Voraussetzungen dem wegen Drogendelikts Verurteilten seitens des Gerichts das Angebot "Therapie statt Strafe" gemacht.
Wenn die Person bereit ist, eine (Drogen-)Therapie zu machen und diese durchsteht, dann wird vom Vollzug einer Gefängnisstrafe abgesehen. Und in der Tat kann sich im Laufe einer Therapie die anfänglich schwache Abstinenzmotivation positiv entwickeln, weil durch die Behandlung Denkanstöße Wirksamkeit zeigen.
Nein. Würde auch nichts bringen.
Nein. Kranke Menschen einsperren ist keine Hilfe. Vor allem nicht in einem Rechtsstaat.
Das geht nicht. Der Wille von der Sucht los zukommen, muss vom Betroffenen selbst kommen (ausgehen).
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Jegliche Hilfe sollte man Fachleuten überlassen; bspw spezielle Drogenkliniken.
Wenn es so einfach wäre; ziemlich naiv gedacht. - Der Wille die Sucht zu beenden ,muss von der betroffenen Person selber kommen. Andernfalls spielen sie die Therapie wie ein Schauspieler mit. Nach der Diagnose des behandelnden Arztes, dass die Therapie erfolgreich war, wird der Drogenkonsum meist nach spätestens 6 Wochen wieder fortgesetzt.
Drogenkonsum ist keine Straftat und jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit.
Man die Leute ja aber auch zwangsweise in eine Drogenklinik einweisen und dann merken sie vielleicht irgendwann, das es besser ist ohne Konsum.