Sollte man sich als Muslim beim Vermieter beschweren dürfen, wenn ein Alkoholiker über ihm wohnt, der irgendwie die Ruhe stört von einem?
5 Antworten
Dass der oberhalb wohnende Mieter ein Alkoholiker ist,
spielt überhaupt keine Rolle.
Was aber überhaupt nicht geht, wenn dieser Mieter als Ruhestörer auftritt.
Indem er die Ruhezeiten von 6.00 - 22.00 und von 12.00 - 14.00 nicht einhält,
so laut Musik macht, dass man die Bässe oder die ganze Musik bis in die untere
Wohnung hört, sich laut streitet, sodass das Geschrei auch in der darunterliegenden
Wohnung zu hören ist. Etc.p.p.
Solche üblen Störungen beeinträchtigen die eigene Wohnqualität. Deshalb ist der Vermieter auf jeden Fall zu informieren. Wobei man dazu unbedingt über die einzelnen Ruhestörungen - welche Art von Stlrung, wann (ADatum und Uhrzeit), wie lange - unbedingt in einem euüigensxdazu erstellten Protokoll schriftlich festhalten sollte, sodass man seine Anschuldigungen auch belegen kann!
Dann sollte man vom Vermieter Unterlassung der Ruhestörung fordern und ihn auffordern, für Ruhe zu sorgen. Denn dazu ist er rechtlich verpflichtet.
Sollte der Vermieter nicht reagieren, ist es angemessen, die Miete zu kürzen. Dazu ist es erforderlich, den heimischen Mieterverein aufzusuchen und sich darüber zu erkundigen, um wieviel man die Miete kürzen kann. Man sollte dies auf keinen Fall nach eigenem Ermessen machen. Denn wenn man die Miete eigenmächtig zu viel kürzt, alsxes tatsächlich angemessen ist, kann dies nach langer Zeit, wenn sich diexSumme von zwei Monatsmieten angehäuft hat, zur fristlosen Kündigung führen. Daher ist die Rückversicherung durch den hiesigen Mieterverein unverzichtbar.
Auf jeden Fall würde ich mich als Mieter im Fall permanenter Ruhestörungen unverzüglich beim Vermieter melden und diesen zur sofortige Beseitigung auffordern! Wobei es selbstverständlich den Vermieter überhaupt nichts angeht, was ich für einen Glauben habe, denn der Glaube eines Mieters spielt im deutschen Mietrecht keine Rolle!
Wenn der Nachbar randaliert oder Lärm macht, dann ist es dein gutes Recht dich beim Vermieter darüber zu beschweren, egal welchem Glauben du angehört.
Da solltest Du Dir vorher Infos beim Vermieter besorgen, welche Spezies dort noch ansässig sind. Entweder wählt man ein Haus mit respektvollen Mietern oder zieht naiv in ein Ü-Ei-Haus. Manchen Vermietern ist es aber egal, wer da einzieht, Hauptsache, die Miete kommt regelmäßig bei ihm an. Sei Froh, das es nur ein Alkoholiker ist. Hättest als Muslim schlechtere Karten, wenn da paar Neonazis oder AFDler die Mehrzahl der Mieter wären.
Der Koran betont, dass man Nachsicht und Geduld mit seinen Nachbarn haben sollte. Das heißt aber nicht, dass man sich alles gefallen lassen muss.
Ein guter Weg wäre es, zuerst ein friedliches Gespräch mit dem Nachbarn zu suchen. Sollte das keinen Erfolg bringen, ist es völlig in Ordnung sich beim Vermieter zu beschweren.
Bei Ruhestörung darf und sollte jeder sich beschweren. Wenn er allerdings genauso laut wie jeder Nachbar ist (also zumutbar) und du nur angewidert bist weil du denkst es sei der Alkohol musst du damit klar kommen.