Sollte eine Besteuerung und Sozialversicherung niedriger Einkommen erst bei der Höhe eines Mindestlohnes beginnen?
Das wären um die 2100.- monatlich.
Erst ab da wird versteuert und Sozialversicherung erhoben.
5 Antworten
Für die Besteuerung gibt es den Grundfreibetrag. Derzeit beträgt er etwas über 12.000 EUR pro Jahr. Unterhalb dieses Betrages wird keine Steuer erhoben.
Bei der Sozialversicherung hängt die Mitgliedschaft und die Leistungen von Beitragszahlungen ab. Also nein - wer nicht in die Rentenversicherung einzahlt, bekommt keine Rente, wer keine Krankenversicherung zahlt, ist nicht versichert usw. usw. Du würdest auch kein ALG1 bekommen, sondern direkt ins Bürgergeld rutschen.
Den Freibetrag für die Steuer hochsetzen wäre eine Möglichkeit. Man kann aber nicht die Sozialversicherungsbeiträge kürzen. Die Kassen jammern doch schon lange dass das Geld nicht reicht und auch der Staat muss zubuttern, weil auch Asylanten, Bürgergeldempfänger usw. Krankenversicherungsleistungen brauchen, obwohl sie nie eingezahlt haben. Wenn mehr Menschen arbeiten würden, könnte man auch Beiträge senken.
Bis 2.000 € gibt es den Übergangsbereich, da zahlt der Mitarbeiter verminderte Beiträge.
Und vorher ist man nicht krankenversichert und sammelt keine Rentenpunkte?
Nein.
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