Soll ich im Lebenslauf "Aushilfe im Familienbetrieb" schreiben, auch wenn ich keinen Arbeitsvertrag hatte?
Weiteres Infos könnt ihr in meiner letzten Frage lesen.
3 Antworten
Wenn du dort ausgeholfen hast, hattest du auch einen Arbeitsvertrag, wenn auch vielleicht nur einen mündlichen.
Ein mündlicher Arbeitsvertrag ist doch genauso gültig. Allerdings hast du anscheinend schwarz gearbeitet??? Dann würde ich es eher weglassen. Wurde aber auch schon so beantwortet...
Ja, lass dein Vater das nachträglich schriftlich bestätigen.
Der Vater wird kaum so dumm sein, die Schwarzarbeit schriftlich zuzugeben.
Wo steht das dass es schwarz war? Er könnte doch beim Vater probegearbeitet haben - das zahlen die wenigsten.
Wo steht was von jahrelang?
Er könnte auch im Familienbetrieb gg Kost&Logie geholfen haben.
Alles was du nicht belegen kannst und wofür du nicht angemeldet warst, würde ich eher nicht schreiben. Sonst werden Nachweise angefordert und dann guckste blöd aus der Wäsche
Der Staat (Finanzamt, Zoll, Arbeitsagentur oder wer sonst) liest doch keine Bewerbungsunterlagen, die man bei der Bewerbung um einen Ausbildungsplatz an eine Privatfirma schickt.
Wer also sollte in dieser Konstellation Nachweise fordern und polizeiliche Ermittlungen anstellen, die zu einer Aufdeckung von Schwarzarbeit führen könnten?
Ich habe aber nichts schriftliches! (Also kein Zeugnis oder Arbeitsvertrag)