Soll ich Einkommensteuer?

3 Antworten

Wenn für Dich etwas zu holen ist, solltest Du - auch freiwillig - eine Steuererklärung abgeben. Wenn Du andere Einkommensarten als Deinen Verdienst aus nichtselbstständiger Arbeit hast, dann MUSST Du die Erklärung abgeben. Und das fristgerecht, sonst drohen Strafen.

Andere Einkommen: Das können Renten, Kurzarbeitergeld, Bezüge aus Altersteilzeit, Bezüge aus Vermieten und Verpachten und einiges mehr sein. All das führt zu einer Verpflichtung zur Einkommenssteuererklärung.

Wenn Du aber Deine Steuererklärung wirklich freiwillig abgibst, um zuviel bezahlte Steuern zurückzuholen, kannst Du das vier Jahre rückwirkend machen.

Und wenn Du von der ganzen Steuergeschichte nicht ganz soviel Ahnung hast, dann empfehle ich Dir die WISO Steuerprogramme (keine Schleichwerbung, die benutze ich selber auch) mit denen auch ein Laie die Formulare am PC ausarbeiten kann und das Ganze auch verständlich erklärt bekommt. Am Ende kannst Du dann die fertige Erklärung online abgeben.. :-)


delma78867 
Beitragsersteller
 26.04.2025, 22:14

Viellen herzlichen Dank! Die Frage nur , soll ich danach jeden Jahr der Erklärung abgeben?

Stahlratte  27.04.2025, 11:32
@delma78867

Wenn Du etwas zurückbekommen kannst, dann solltest Du das auf alle Fälle machen. Wenn Du aber stundenlang an der Erklärung sitzt und am Ende kommt nichts dabei heraus, dann würde ich es natürlich lassen. Immer vorausgesetzt, dass Du keine Erklärung abgeben musst…

Sofern es keine Abgabeverpflichtung besteht sollte man zumindest schauen ob es sich lohnt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"
Habe noch nie Einkommensteuer gemacht.

Haben viele nicht. Irgendwann ist immer das erste Mal womit man anfängt.

Mein Tipp: Einfach einmal kostenlos bei Elster registrieren mit dem Belegabruf und so die vorausgefüllte Steuererklärung nutzen. Da stehen dann sämtliche Daten, die das Finanzamt über dich von anderen Stellen hat (Lohn, Renten, Beiträge zu Sozialversicherungen, ...), direkt an der richtigen Stelle in der Steuererklärung.

Letztes Jahr war ein Paar Angelegenheiten, die ich abschreiben könnte.

Abschreibung sind für Aufwendungen oberhalb von 952 € erforderlich. Darunter dürfen Aufwendungen sofort angesetzt werden.

Sollte ich danach unbedingt jedes Jahr ES machen?

Das musst du selbst entscheiden. Wenn es keine Pflicht ist, lohnt es sich häufig.

Wie ist das mit verhangenen Jahren? Nachtrräglich machen? Wie viele Jahre?

Auch das musst du selbst entscheiden. Die Steuererklärungen lassen sich 4 Jahre rückwirkend abgeben bei freiwilliger Abgabe, also bei Abgabe heute bis zum Jahr 2021.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung