Kleingewerbe Einkommensteuer?

3 Antworten

Die Abgabepflicht zur Einkommen- (inkl. EÜR), Umsatz- und Gewerbesteuererklärung bleibt trotzdem.

Das Finanzamt kann nicht hellsehen und wissen ob Grenzen überschritten sind. Also mach die EÜR und die 3 Steuererklärungen.

Übrigens müssen diese elektronisch authentifiziert ans Finanzamt übermittelt werden. Eine Abgabe in Papierform ist nicht zulässig.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Natürlich musst du dann erst einmal eine ESt.-Erklärung incl. der EÜR abgeben. Woher soll das Finanzamt sonst wissen, ob du unter der Freigrenze bleibst?

Ja, ich meine schon, das Nebengewerbe musst du anmelden (Gewerbeamt deiner Stadt). Daraufhin bekommst du einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zugeschickt.

Wenn du wenig Umsatz machst, kannst du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und dies auf dem Fragebogen angeben.

Hier ein paar Hinweise:

https://www.gruenderlexikon.de/checkliste/gruenden/