Soll ich die Kosten für nicht erhaltene Ware übernehmen?

5 Antworten

Du hast die Zusage, dass du den Betrag eigenmächtig abziehen kannst. Dann darfst du das auch genau so machen. Einfach Rechnung mit Abzug bezahlen und dazu schreiben.

Unternehmen handhaben das manchmal so, um sich selber Aufwand zu ersparen und in der Hoffnung, dass der Kunde es vergisst.

Bei uns im Laden machen das die meisten Hersteller bei Gutschriften und Skonto auch so. Du bekommst die volle Rechnung, und wenn du den Rabatt willst, musst du ihn selber abziehen.

Am besten alles mit dem Händler klären

Telefonisch ist gut um Missverständnis evtl auszuschließen aber unbedingt auch schriftliche Bestätigung pochen

Oder eben schriftlich

Wenn du bereits eine schriftliche Zusage hast dass du den Betrag bei der nächsten Rechnung abziehen sollst ist ja schon mal alles gut.

Klar könnte automatisch eine Zahlungserinnerung kommen.

Auf diese kannst du ja schriftlich antworten und die entsprechende Mail beilegen

Un kannst auch gleich wenn die Rechnung kommt

Auf diese schriftlich antworten und erklären dass du den entsprechenden Bertrag abziehen wirst

Bei der Überweisung auch nicht nur den geringeren Betrag eintragen sondern im Textfeld den Abzug der Gutschrift vermerken


Katharina894 
Fragesteller
 16.06.2023, 10:17

Ja, das stimmt. Ich habe bisher im Textfeld nie etwas eingegeben.

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Bezahle den neuen Rechnungsbetrag und sende denen eine E-Mail als Erinnerung, dass noch eine Gutschrift fehlt.

Nehme hierbei Bezug auf das verloren gegangene Paket.

Optimalerweise hast Du von denen was schriftliches, was Du dieser E-Mail mit beifügen kannst

Und warum hast Du nicht den Rechnungsbetrag der neuen Rechnung unter Abzug der ersten Rechnung für das untergegangene Paket gezahlt?

Die Zusage dafür liegt dir doch vor.


Katharina894 
Fragesteller
 16.06.2023, 10:07

Ich habe die neue Rechnung noch nicht bezahlt. Das Paket kommt heute. In meinem Kundenkonto scheint unter "Buchungen" der volle Rechnungsbetrag für dieses neue Paket auf, keine Gutschrift. Die Zusage habe ich nur per Mail erhalten, aber im Konto müsste ich es ja auch sehen.

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Ruf dort an und stell es klar.

Andernfalls hast du die Email oder irgendein beweiß das sie geschrieben haben das du es nicht zahlen muss?

Du musst es ja mit verwendungszweck überwiesen haben bzw mit einem Identischen Beitrag.

Willst du nicht anrufen zieh die überweisung zurück und bezahl das aktuelle und guck ob du post bekommst.

Ich würd ein Gespräch allerdongs bevoezugen das ist ne sache von 2 min

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Katharina894 
Fragesteller
 16.06.2023, 10:03

Am Telefon hat die Dame gesagt, sie machen eine Nachforschung, und das kann 8 Wochen dauern. In der E-Mail haben sie geschrieben, ich erhalte sofort eine Gutschrift. Auf meinem Konto ist aber keine Gutschrift zu sehen.

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Jula97  16.06.2023, 10:08
@Katharina894

Und sie hat auch gesagt das sie die kosten dafür übernehmen? Wenn ja würd ich es zurückbuchen.

Falls sie doch auf die blöde Idee kommen dir es zur last zu legen würde ich bluffen und sagen das du das gespräch aufgezeichnet hast.

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Katharina894 
Fragesteller
 16.06.2023, 10:14
@Jula97

Im ersten Mail hat sie geschrieben, der Betrag wird am 14.06. (vorgestern) auf meinem Kundenkonto gutgeschrieben. Dann habe ich geantwortet, dass ich den Betrag voreilig bereits überwiesen habe und mich für die Gutschrift bedankt. Dann hat nochmals eine andere Dame geschrieben, dass das Guthaben auf meinem Kundenkonto bestehen bleibt und ich es bei der nächsten Bestellung abziehen soll. Es ist aber eben kein Guthaben am Konto.

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NackterGerd  16.06.2023, 10:18
@Katharina894

Dass du Schriftlich etwas hast ist doch super, telefonische Aussagen sind ohne Zeugen immer schlecht

Dann bei der nächsten Bezahlung auf diese Gutschrift per Email von .... Bezug nehmen

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Katharina894 
Fragesteller
 16.06.2023, 10:20
@NackterGerd

Ja, mir fällt gerade auf, dass ich bei meinen Überweisungen nie einen Verwendungszweck angegeben habe (sonst schon, aber nicht bei diesem Versandhaus).

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Jula97  16.06.2023, 10:23
@Katharina894

Dann hast du es doch schwarz auf weiß ich denke beide wege sind in Ordnung entweder du Buchst es zurück und alles bleibt wie es ist oder du wartest bis die Gutschrift auf dein Konto ist. Wenn das nicht erfolgt hast du den Beweiß.

Buchst du es zurück und sie buchen dir die Gutschrift auch noch kann es sein das du es doch einzahlen müsstest

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NackterGerd  16.06.2023, 10:29
@Katharina894

Wie bitte - ohne Verwendungszweck?

Kundennummer oder Rechnungsnummer müssen doch zumindest drauf.

Dann hast du bisher Glück gehabt dass man die Zahlung zuordnen konnte.

Und nicht schon Mahnungen ins Haus geflattert sind..

Wenn dir irgend jemand nur Geld überweist ohne Kommentar, dann weißt du vermutlich wofür, aber bei einem großen Versand ist das nicht ganz so einfach, da die ja nicht nur DEINE Bestellung und DEINE Bezahlung bearbeiten müssen.

Damit ist auch verständlich warum die Gutschrift nicht sofort deinem Konto zugeordnet werden kann.

Du erzeugt ja unnötige Arbeit und Verzögerung in der Finanzabteilung

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Katharina894 
Fragesteller
 16.06.2023, 10:31
@NackterGerd

Ja, die Kundennummer habe ich immer angegeben, nicht aber die Rechnungsnummer. Daran habe ich jetzt gar nicht gedacht.

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Jula97  16.06.2023, 10:38
@NackterGerd

Ist kacke für die Buchhaltung aber rechtlich ist es absolout nachvollziehbar

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Katharina894 
Fragesteller
 16.06.2023, 10:48
@NackterGerd

Unter "Zahlungsreferenz" habe ich immer meine Kundennummer eingegeben.

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Katharina894 
Fragesteller
 16.06.2023, 11:33
@Jula97

In der Rechnung steht immer: Bitte tragen Sie im Feld "ZAHLUNGSREFERENZ" Ihre Kundennummer ein.

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