Solidarhaftend bei Miete?

2 Antworten

ich wäre da sehr vorsichtig,

wenn ein Mitvertrag mit mehreren Partner geschlossen wird, können auch nur diese gemeinsam wieder aufkündigen.

im Zweifel ein Hauptmieter und ein Untermieter, dass erspart viel Ärger.

und als IBN kann ruhig die des Geldgebers verwendet werden und der muss halt den anderen Betrag erhalten vom Untermieter. es ist nicht möglich, dass zwei Parteien "ihren" Mietanteil selbstständig an den Vermieter überweisen.....


Nemo79 
Beitragsersteller
 02.04.2025, 09:48

Auch in der Schweiz?

buddl1358  02.04.2025, 09:57
@Nemo79

Das kann ich so nicht angeben, aber ich glaube nicht dass sich ein Vermieter sich mit zwei Mietparteien herumschlagen will, wenn da einer nicht seinen Anteil zahlt...

sprich mit dem Vermieter, aber glaub mir, es ist einfacher nur einen Hauptmieter zu haben, also einer der zahlt. oft wird die beste Freundin/Freund zum großen Streitfall, und dann kommt man so einfach aus seiner Verpflichtung nicht heraus.

Nemo79 
Beitragsersteller
 02.04.2025, 10:22
@buddl1358

Wie müsste ich dann das Formular ausfüllen?.. es hat ja nur 2 Spalten anstatt 3? :/

buddl1358  02.04.2025, 10:34
@Nemo79

ich kenne das Formular nicht, aber ich würde den Hauptmieter eintragen und eben die Kontoverbindung von deinem Vater, der ja letztlich so oder so für dich bürgt. der müsste dann im Zweifel die volle Miete übernehmen und mit dem Vermieter die Zustimmung für den Untermieter einholen. Den Rest müsst ihr ja unter euch ausmachen.

es kann nur eine gesamtmiete eingezahlt werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung