Sirenen gehen auf'n Sack?

13 Antworten

Hi 👋,

Klar geht mir das andauernde Sirenen-Gejaule auch ganz mächtig auf den Sack! 😬

Das kann doch auch gar nicht sein, dass da andauernd so ganz dringende Notfälle sind! 😳

Da wird's auch meistens nur ganz dringend zum Mecces gehen! 🍔🚨

https://www.youtube.com/watch?v=YYOQWw-4b0g

LG 🤗

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Es nervt mich auch. Ist aber tagesformabhängig. Lebe in einer Seitenstraße von der Hauptstraße meines Stadtteiles , wo sich auch die Feuerwache befindet. Von daher ist da ordentlich rund um die Uhr was los. Aber ich sage mir halt :bestenfalls retten sie Leben!


Skyblue84 
Beitragsersteller
 13.12.2024, 14:36

Ich denke, die Sirenen sind teilweise missbraucht um den Verkehr zu warnen, im Endeffekt geht es nicht immer um Leben und Tod.

Was sein muss, dit muss sein. Und wenn eine Straße zugestaut ist, dann muss die Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei eben Martinshorn & Co. durch den Verkehr. Da kann man nichts machen. Fährt das Fahrzeug ohne Martinshorn über die Kreuzung und es kommt zum Unfall, dann ist uns allen nicht geholfen.

Martinshorn höre ich auch oft. Aber mich regt das nicht auf. Im Notfall ist es wünschenswert, dass Polizei, Feuerwehr, Notarzt und RTW schnell am Ziel ankommt.

Nein. Ich wohne zwar seit Jahrzehnten in der Großstadt direkt an der Hauptverkehrsstraße und höre hier jeden Tag unzählige Einsatzfahrzeuge von den verschiedenen Institutionen, ich weiß allerdings, dass es unabdingbar ist. Vor einigen Jahren, bin ich selber mal eine Zeit lang als Rettungssanitäter tätig gewesen und kenne dementsprechend auch die rechtlichen Grundlagen. Die rechtlichen Voraussetzungen, für die Verwendung von Sondersignalen, sind in §38 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Demnach, darf blaues Blinklicht zusammen mit dem Folgetonhorn nur dann verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten, schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder um bedeutende Sachwerte zu erhalten. In Deutschland ist es auch so, dass das sogenannte Wegerecht, also das Recht auf freie Bahn, das andere Verkehrsteilnehmer dem Einsatzfahrzeug Platz schaffen müssen, nur bei gleichzeitiger Verwendung beider Sondersignale, d.h. blaues Blinklicht und Folgetonhorn in der Kombination, besteht. Das Blaulicht alleine, mahnt die anderen Verkehrsteilnehmer zu erhöhter Vorsicht. Es alleine, räumt aber noch kein Wegerecht ein. Natürlich, gibt es auch entsprechende Gerichtsurteile. So unter anderem eine obergerichtliche Entscheidung welche besagt, dass vor der Einfahrt in einen Kreuzungsbereich bei Rotlicht beide Sondersignale mindestens 10 Sekunden vorher eingeschaltet sein müssen, damit das Wegerecht besteht. Demzufolge, MUSS zumindest tagsüber im städtischen Bereich das Folgetonhorn in aller Regel durchgehend eingeschaltet sein, damit das Wegerecht besteht.

Ich habe natürlich auch die Kommentare unter den anderen Antworten gelesen und nein, heutzutage, findet definitiv keine missbräuchliche Verwendung von Sondersignalen mehr statt. Das war vielleicht vor runden 50 Jahren zum Teil noch so, heutzutage allerdings definitiv nicht mehr. Jeder, der in diesen Berufen tätig ist, macht dies in aller Regel hauptberuflich und ist dementsprechend auch auf seinen Führerschein angewiesen, um seinen Lebensunterhalt damit zu verdienen. Würde herauskommen, dass das Sondersignal missbräuchlich verwendet wird, gäbe es nicht nur vom Arbeitgeber die Kündigung sondern es würde auch jeder begangene Verkehrsverstoß regulär geandet werden, sodass man seinen Führerschein ersteinmal eine ganze Weile lang los wäre. Die Strafe, würde dann auch höher ausfallen weil absolut klar wäre, dass die Verkehrsverstöße mit Vorsatz und nicht fahrlässig, d.h. unabsichtlich begangen worden sind. Bei einem Vorsatz, verdoppelt sich das Bußgeld. Auch, ist es für einem selber unangenehm, mit Sondersignal zu fahren, denn IM Einsatzfahrzeug, ist es am lautesten. Die Fahrzeuge, sind nämlich nicht besonders gegen Schall isoliert, da man schließlich außerhalb von den eigenen Einsatzfahrten aber auch währenddessen noch andere Einsatzfahrzeuge mit Sondersignal wahrnehmen muss. Auf der Baustelle, müssen ab einer gewissen Lautstärke Ohrenschützer getragen werden. Die Besatzung von Einsatzfahrzeugen, kann und darf das nicht, sodass es für sie selber nicht angenehm ist.

Mfg