Sind wir jetzt nach Islamischer Recht geschieden?

9 Antworten

Was nutzt dir das nach Islamischen recht, wenn du in einem Land lebst in dem das nicht zählt. Ohne amtliche Scheidung bleibt ihr verheiratet, mit allen daraus resultierenden Rechtsfolgen

Doch, natürlich ist das gültig. Egal ob Streit oder nicht. Wenn er es dreimal im zurechnungsfähigen Zustang gesagt hat, ist das voll gültig. Er muss dreimal gesagt haben: Anti taliq, Anti taliq, Anti taliq.

Ihr seid dann wieder wie islamische Geschwister. Ihr müsst dann zusehen, dass ihr euch auch räumlich trennt. Er darf keinen Geschlechtverkehr mehr mit dir haben, er darf dich nicht mehr anfassen und nicht mehr mit dir zusammen wohnen.

Vielleicht möchtest du auch noch einmal einen Sheikh dazu hören:

https://youtu.be/PGOJgxm1yxo

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Autodidakt Islam seit 2010 und Online-Studiengang Tauhid

Wenn er sowas sagt dann seid ihr getrennt ?

Aber wenn er sich entschuldigst und du es annimmst, dann ist doch alles gut

In Deutschland kann man sich nur durch ein Familiengericht scheiden lassen. Alles andere ist unwirksam.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nach islamischer Sitte: ja klar. Diese Sitten gelten aber nur in islamischen Machtbereichen.

Erklärung dazu:

Wenn der Mann seiner Frau sagt: „Du bist geschieden“, oder: „sie ist geschieden“, oder: „Ich habe mich von dir scheiden lassen (Vergangenheit)“, oder: „Du bist eine geschiedene Frau“, so ist all dies eine klare Scheidung und trifft ein und man muss dafür keine (extra) Absicht fassen. https://islamqa.info/ge/answers/263228/wenn-er-seiner-frau-sagt-scheidung-oder-du-bist-scheidung

Talāq oder Verstoßung (arabischطلاق, DMGṭalāq ‚Verstoßung‘) bezeichnet im Islam die Entlassung der Ehefrau durch den Mann. Nach dem islamischen Recht ist es eine allein vom Mann auszusprechende Scheidungserklärung gegenüber seiner Frau mit sofortiger Wirkung; möglich ist sie nach allen vier sunnitischen und der schiitischen (imamitischen) Rechtsschulen. Durch Verordnungen wurde sie in einigen islamischen Ländern im 20. Jahrhundert abgemildert. Nur in Tunesien und der Türkei ist sie de facto abgeschafft.

Die Verstoßung ist nach dem Koran, der Überlieferung (hadith) und einhelliger Meinung der Rechtsgelehrten eine allein dem Ehemann zustehende Entscheidung. Sie bedarf keiner Begründung oder Rechtfertigung durch den Ehemann gegenüber seiner Frau

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