Sind Reflektierende Streifen für die Reifen am Fahrrad erlaubt. Ich meine ist ja eigentlich wie ein speichenreflektor...?
3 Antworten
JA, das ist zulässig den der § 67 der StVZO "Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern" schreibt:
(7) Die Längsseiten müssen nach jeder Seite mit
mindestens zwei um 180 Grad versetzt angebrachten, nach der Seite wirkenden gelben Speichenrückstrahlern an den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades oder
ringförmig zusammenhängenden retroreflektierenden weißen Streifen an den Reifen oder in den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades
kenntlich gemacht sein. Zusätzlich zu der Mindestausrüstung mit einer der Absicherungsarten dürfen Sicherungsmittel aus der anderen Absicherungsart angebracht sein. Werden mehr als zwei Speichenrückstrahler an einem Rad angebracht, so sind sie am Radumfang gleichmäßig zu verteilen.
Ja, aber nur wenn du zusätzliche Speichenreflektoren hast.
Soweit ich weiß, ersetzt der reflektierende Streifen im Fahrradreifen die Speichenreflektoren. Hat man den Streifen, braucht man keine Reflektoren mehr. Man darf sich aber trotzdem freiwillig welche anbauen.
Da hat er aber Glück gehabt ;-) Ich durfte Blechen und habe seit dem wieder die Speichenreflektoren mit dran.
:(( mein Freund hat NUR Reifen wo schon von Werk aus ein Striefen drumherum ist. Seit 3 Jahren: Keinen Ärger
Ja, diese reflektierenden Streifen sind eine von 3 erlaubten Reflektor-Möglichkeiten für die Räder eines Fahrrads:
1. Normale Reflektoren für die Speichen zum Einstecken, 2 Stück je Rad um 180° versetzt.
2. Ein reflektierender Streifen im Fahrradreifen
3. Ein Ring aus reflektierenden Speichenhülsen.
Eine von den 3 Möglichkeiten muss man mindestens haben. Mehr als eine Möglichkeit ist auch erlaubt.
Hm also ich musste wegen den fehlenden Speichenreflektoren zahlen.