Shahada von den shias?

3 Antworten

Sie haben die gleiche. Schiiten ergänzen diese gelegentlich durch den Zusatz „aschhadu anna Aliyyun Waliyyullah“ (Ich bezeuge, dass Ali der Freund Gottes ist), was aber keinerlei Pflicht darstellt, sondern als mustahabb (empfehlenswert) gilt, und nicht zur Pflicht gemacht werden darf. Das wäre verboten.

Der erwähnte Zusatz ist aber regelmäßig Teil des Adhan bei Schiiten, aber natürlich nicht als Pflicht.

A propos Adhan: Es ist überliefert, dass es durchaus üblich war, dass Herrscher in den Adhan sogar ihren Titel einfügen ließen. Der sunnitische Gelehrte Taqi ad-Din Abu l-Abbas Ahmad ibn Ali al-Maqrizi berichtet in seinem Buche "al-Mawa'iz wa-’l-i’tibar fi dhikr al-chitat wa-’l-athar" (Band 4) unter Berufung auf al-Waqidi und al-Baladhuri, nach der von diesen berichtet wurde, dass in der Zeit des Kalifats von Abu Bakr die Formel

"assalamu alaika ya chalifatu rasulullah wa rahmatullahi wa barakatuh, hayya alas salat hayya alal falah, as-salat ya khalifatu rasulullah" 

( السلام عليك يا خليفة رسول اللّه و رحمة اللّه و بركاته، حي على الصلاة حيّ على الفلاح، الصلاة يا خليفة رسول اللّه)

eingefügt worden ist in Anlehnung an die frühere Formel "assalamu alaika ya rasulullah, hayya alas salat, ...", was dann Kalif Umar später noch erweiterte zum "assalamu alaika ya khalifatu khalifati rasulillah wa rahmatullahi wa barakatuh, hayya alas salat hayya alal falah, as-salat ya khalifatu khalifati rasulullah" 

(السلام عليك يا خليفة خليفة رسول اللّه و رحمة اللّه، حيّ على الصلاة حيّ على الفلاح، الصلاة يا خليفة خليفة رسول اللّه), 

bevor er es zu 

"assalamu alaika ya Amir al-Mu'minin wa rahmatullahi wa barakatuh, hayya alas salat hayya alal falah, as-salat ya Amir al-Mu'minin rahimakallah" 

( السلام عليك أمير المؤمنين و رحمة اللّه و بركاته، حيّ على الصلاة حيّ على الفلاح، الصلاة يا أمير المؤمنين رحمك اللّه) 

ändern ließ. Diese Praxis ist gemäß al-Baladhuri in der Umayyaden- und Abbassidenzeit gang und gäbe gewesen. 

(vgl. I.K.A. Howard, The Developement of The Adhan and Iqama of the Salat in Early Islam, in: Journal of Islamic Studies XXV/2, Manchester Autumn 1981, S. 223.siehe - http://jss.oxfordjournals.org/cgi/reprint/26/2/219.pdf , in Arabisch hier, S. 47-48). 

Hier kann man sehen, dass die angenommene unveränderliche Form des Adhan, der ja nicht Teil des Gebets ist, gar nicht gegeben war, sondern diesen sunnitischen Überlieferungen zufolge durchaus Veränderungen unterlag, indem man u.a. die Herrscher ausdrücklich nach der Nennung des Propheten Muhammad (saaws) im Adhan mit bedachte. Im arabischen Text (siehe Link) werden noch weitere Varianten genannt.

Assalamualejkum wa rahmetullahi wa bareekatuh Bruder/Schwester.

Danke für die Frage.

Frage:

Shahada von den shias?

Haben die sunnis und die shias die gleiche shahada oder haben die unterschiedliche?

Die Sunniten und Schiiten haben im Grunde genommen dieselbe Shahada, aber es gibt einen kleinen Unterschied in der Aussprache. Die Shahada lautet: "Ashhadu an la ilaha illallah, wa ashhadu anna Muhammadan rasulullah" (Ich bezeuge, dass es keinen Gott gibt außer Allah, und ich bezeuge, dass Muhammad der Gesandte Allahs ist).

Die Schiiten fügen zu dieser Shahada noch einen Zusatz hinzu, der besagt: "wa ashhadu anna Aliyan waliullah" (Ich bezeuge, dass Ali der Freund Allahs ist). Dieser Zusatz spiegelt die schiitische Überzeugung wider, dass Ali ibn Abi Talib der rechtmäßige Nachfolger des Propheten Muhammad war und dass er eine besondere Beziehung zu Allah hatte.

Ich hoffe ich konnte dir helfen.

Ma‘a salama!

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Islamisches Wissen (Ahl-as Sunnah), von Bücher und Shuyukh.

Schau hier:

Die Schiiten fügen meist noch einen dritten Satz hinzu:
ʿAlīy walīyu ʾllāh(i) – علي ولي الله – Ali „ist der Freund Gottes“[7]
Die oben dargestellte Form der Schahāda ist allerdings das Ergebnis ritualrechtlicher Kompromisse unter den Gelehrten der Rechtsschulen, denn gemäß Überlieferungen in der Traditionsliteratur soll Mohammed gelehrt haben:
„Die Grüße gelten Gott, wie auch die Segenswünsche und die guten Dinge. Friede sei mit dir, Prophet, und Gottes Erbarmen und sein Segen. Friede sei mit uns und mit den frommen Gottesdienern. Ich bezeuge … usw.“
– al-BuchārīK. al-Adhān (10), Kap. 148[8]
Die islamischen Rechtsschulen greifen hierbei auf unterschiedliche Überlieferungsvarianten im Wortlaut des angeblichen Prophetenspruches zurück. Sie sind sich aber ritualrechtlich einig darüber, dass die obige Grußform keinen Pflichtteil im Gebetsritual darstellt.[9]

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