Selbstständig neben Ausbildung - was kommt auf mich zu?
Moin,
ich fange bald eine Ausbildung an und brauche einen Nebenjob. Ich habe zwei Angebote, wo ich auf Stundenbasis im Prinzip arbeiten kann. Die Erlaubnis habe ich mündlich vom Ausbildungsbetrieb und hole ich mir demnächst auch schriftlich.
520€-Job kommt nicht in Frage, da es zwei verschiedene Firmen sind, für die ich arbeiten kann. Und ich will mir Optionen für andere offen halten.
Wie sieht das steuer-mäßig aus, was kommt da auf mich zu. Mehr als ein Kleingewerbe werde ich definitiv nicht als Umsatz haben. Keine Ahnung wie das neben einer Ausbildung aussieht.
Wäre nett wenn mir da wer Aufschluss geben könnte.
2 Antworten
Dass der Ausbildungsbetrieb dir ZWEI Nebenjobs genehmigt, halte ich für SEHR unwahrscheinlich. Du hast ja mit der Ausbildung einen Vollzeitjob, und kämst mit dem Arbeitszeitgesetz in Konflikt.
Sobald deine Ausbildungsleistung darunter leidet, wird dir entweder die Nebentätigkeit verboten, oder der Ausbildungsvertrag gekündigt.
Danke für die Bedenken, ich bin allerdings schon >3 Jahre in dem Zweig meiner Ausbildung aktiv. Das Wissen fällt mir in diesem Sinne also aus den Ärmeln.
Die Genehmigung für 2 Nebenjobs habe ich wie erwähnt bereits (mündlich). Da handelt es sich um 520€-Job + Gewerbe. In Zukunft würde also der 520er wegfallen und alles über Gewerbe laufen. In der schriftlichen Genehmigung WILL ich, dass der Arbeitgeber mich bei Gefährdung der Ausbildung kontaktiert, damit ich das einstellen kann. Ich bin ein ehrlicher Mensch und verarsche keinen, dementsprechend werde ich dem AG auch Einsicht in meine Selbstständigkeit geben, falls da Fragen aufkommen.
Meine Arbeitsstunden variieren auch, je nachdem wie viel Bedarf bei der jeweiligen Firma ist. Das Arbeitszeitgesetz gilt für Selbständige nicht.
In erster Linie bist du AZUBI.
Und da gilt das Arbeitszeitgesetz selbstverständlich für dich.
Hauptberufliche Arbeitnehmer
Ihre Arbeitszeit als nebenberuflich Selbstständiger wird per Gesetz nicht eingeschränkt. Sie dürfen neben Ihrem Hauptberuf hinzuverdienen, was Sie wollen. Ihre Einnahmen müssen Sie aber ordnungsgemäß versteuern. Dies erfolgt etwa auf Basis einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
Quelle: IHK Leipzig
Das gilt aber NICHT für Azubis. Alles was den Ausbildungserfolg gefährdet, kann dem Azubi untersagt werden.
Du traust dir aber viel zu. 8 Stunden im Betrieb, danach Hausaufgaben und lernen und noch Berufsschule. Mehr als einen Nebenjob wird dein AG dir sowieso nicht genehmigen, und das auch aus guten Gründen. Deine Aufgabe ist es, deine Ausbildung gewissenhaft und gut abzuschließen. Sonst nichts. Geld verdienen kann man nach der Ausbildung immer noch. Und auch da wird dein AG dir nicht mehr als 1 Nebenjob zusagen.
Absolut! Er hat sich voll und ganz auf die Ausbildung zu konzentrieren. Geld verdienen ist nach der Ausbildung angesagt. Und fürs Geld verdienen ist nun mal eine gute Ausbildung vorausgesetzt.