Schwarzfahren Falsche Adresse angebeben?
Hey Zusammen, ich habe beim Schwarzfahren eine falsche adresse angegeben. Passiert da was? Name und Geb.Dat stimmen weil er meine alte Fahrkarte gesehen hat. Kann ich auch einfach mein Monatsticket nachreichen?
4 Antworten
Das war nicht sehr schlau, denn durch die Angabe falscher Daten werden aus einem einfachen "Schwarzfahren" leicht Leistungserschleichung und Betrug, und das sind beides Straftaten.
Kann ich auch einfach mein Monatsticket nachreichen?
Das bringt nur etwas, wenn es ein persönliches Ticket ist, und du es schon zum Zeitpunkt der Fahrt hattest, nicht bei späterem Kauf.
Weil bei Freunden war es so das sie nichts bekommen haben also kein brief, aber dann reich ich es nach✌🏻
Da die richtige Adresse durch das Verkehrsunternehmen ermittelt werden muss, entstehen Dir zusätzlich weitere Kosten.
Hast Du die Monatskarte nur vergessen und sie lag zuhause, müsstest Du nur eine geringe Gebühr wegen des Vergessens bezahlen.
Mit Name und Geburtsdatum hat man SEHR SCHNELL Deine echte Adresse raus. Das kann dann teuer werden, weil Betrugsversuch.
Öhm .... erstens ist ein Busunternehmen keine Person und zweitens wird sie durch die Falschangaben auch nicht in wirtschaftliche Not gebracht.
Erstens ist ein Busunternehmen sehr wohl eine JURISTISCHE Person und zweitens: wenn jeder Schwarzfahrer falsche Angaben machen würde und straffrei davon kommt, bräuchte KEIN Fahrgast mehr ein Ticket lösen und somit hatte das Busunternehmen allerhöchstens noch die Einnahmen aus Werbetafeln.
Summasummarum --> Bedingung erfüllt
(Wie oft eigtl noch?)
(Wie oft eigtl noch?)
Bis Du es endlich kapierst, wobei ich da meine Zweifel habe das Du dazu überhaupt in der Lage bist.
wenn jeder Schwarzfahrer falsche Angaben machen würde und straffrei davon kommt,
Das Recht zu Lügen steht jedem der eine Straftat begangen hat zu. Niemand ist dazu verpflichtet daran mitzuarbeiten das er wegen einer Straftat verurteilt wird, selbst dann nicht wenn er eine begangen hat. Das ist sein Recht, er darf Lügen das sich die Balken biegen! Er muss lediglich darauf achten das er mit seiner Lüge nicht noch eine weitere Straftat begeht.
Reich deine Fahrkarte auf jeden Fall nach. Sonst müsst du noch auf das Schwarzfahren noch ein Bußgeld zahlen, was teuer werden könnte.
Sonst müsst du noch auf das Schwarzfahren noch ein Bußgeld zahlen
Das begründe doch mal.
Du verstehst es nicht. Es fehlt der rechtswidrige Vermögensvorteil und die Beschädigung des Vermögens Anderer.
Zur Gesamtfrage passt ohnehin dieser Paragraph
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__265a.html
besser. Was aber nichts daran ändert das die Falschangaben zu seiner Person strafrechtlich ohne Folgen bleiben. Niemand ist dazu verpflichtet in irgendeiner Form Ermittlungen gegen sich selbst zu unterstützen. Bedeutet das er Lügen kann bis sich die Balken biegen. Das gilt allerdings nur wenn er damit keine neue Straftat begeht. Das könnte hier z. B. der Fall sein wenn unter der Adresse z. B. ein Klassenkamerad von ihm gemeldet ist. Das würde nämlich dann hierauf
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__164.html
zutreffen.
Aha:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html