Schwarzfahren?
Ich war in der Bahn in der 1 Klasse (abteil) weil es da sauberer war mit meinem Hessenticket das auch gültig ist und dann kamen Bahnkontrollereu und haben mir trotz Ticket Weil ich in der 1 Klasse war ein Zahlungszettel gemacht , meine Frage ist kann ich dann beim "bezahlen " mein Ticket vorzeigen und dann weniger bezahlen statt 60€. Weil es war kein schwarzfahren??
8 Antworten
Das ist ganz klar Schwarzfahren, bzw kann sogar als Erschleichen von Leistungen laut §265a StGB interpretiert werden, was eine Straftat ist.
Du hast die Leistungen der 1. Klasse in Anspruch genommen, obwohl du lediglich für die 2. Klasse ein Ticket hattest.
Wie bist Du mit den Kontrolleur:innen umgegangen...
Mein Dienstausweis deckt nur die 2. Klasse ab. Wenn die voll ist, setze ich mich auch in die erste.
Mir wurde schlimmstenfalls der Aufpreis angeboten oder ich wurde geben, den Platz frei zu machen. Häufig wurde es toleriert.
1. Kl. im Zusammenhang mit D-Ticket ist bundeslandspez. Z. B. https://www.bwegt.de/zusatzticket-1-klasse gilt eben nur in BW.
notting
Normalerweise hätte es reichen müssen, dass man dich in die 2. Klasse schickt. Dafür nun gleich ein Bußgeld verhängen, halte ich für überzogen. Wenn du natürlich lange rum diskutiert hast, dann ergibt eine Aktion immer eine Gegenreaktion.
Es ist einfach respektlos gegenüber den Nutzern der 1. Klasse, die extra mehr dafür bezahlt haben, zu meinen, dass man selber nicht (mehr) dafür zahlen müsse. Das zu verfolgen halte ich für sinnvoll, damit der Lerneffekt ankommt und man es nicht gleich bei der nächsten Fahrt schon wieder versucht.
Das war Schwarzfahren, weil Du nicht für die 1. Klasse bezahlt hast.