Schwarzfahren?

8 Antworten

Das ist ganz klar Schwarzfahren, bzw kann sogar als Erschleichen von Leistungen laut §265a StGB interpretiert werden, was eine Straftat ist.

Du hast die Leistungen der 1. Klasse in Anspruch genommen, obwohl du lediglich für die 2. Klasse ein Ticket hattest.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Abitur, Mathe/Physik Leistungskurs

Wie bist Du mit den Kontrolleur:innen umgegangen...

Mein Dienstausweis deckt nur die 2. Klasse ab. Wenn die voll ist, setze ich mich auch in die erste.

Mir wurde schlimmstenfalls der Aufpreis angeboten oder ich wurde geben, den Platz frei zu machen. Häufig wurde es toleriert.


iQhaenschenkl  26.12.2024, 10:44

Der Unterschied besteht im Dienstausweis. 🤷‍♂️

1. Kl. im Zusammenhang mit D-Ticket ist bundeslandspez. Z. B. https://www.bwegt.de/zusatzticket-1-klasse gilt eben nur in BW.

notting

Woher ich das weiß:Hobby

Normalerweise hätte es reichen müssen, dass man dich in die 2. Klasse schickt. Dafür nun gleich ein Bußgeld verhängen, halte ich für überzogen. Wenn du natürlich lange rum diskutiert hast, dann ergibt eine Aktion immer eine Gegenreaktion.


3661041  26.12.2024, 12:13

Es ist einfach respektlos gegenüber den Nutzern der 1. Klasse, die extra mehr dafür bezahlt haben, zu meinen, dass man selber nicht (mehr) dafür zahlen müsse. Das zu verfolgen halte ich für sinnvoll, damit der Lerneffekt ankommt und man es nicht gleich bei der nächsten Fahrt schon wieder versucht.

Das war Schwarzfahren, weil Du nicht für die 1. Klasse bezahlt hast.